Versicherer | Zürich Deutscher Herold Lebensversicherung AG |
Tarif | SBU BG 1+2 |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | BG1 und BG2 |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | 24.000 Euro |
Maximale mtl. BU-Rente | 8.000 Euro einschließlich Beitragsbefreiungsleistung / medizinische Prüfung: Ärztliches Zeugnis, HIV-Test, Blutuntersuchung, Ruhe- und Belastungs-EKG, Ultraschalluntersuchung der Oberbauchorgane, Hepatitis-Serologie, ab Eintrittsalter 50 ggf. individuelle Zusatzuntersuchungen; Angemessenheitsprüfung: Fragebogen zur Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung, Einkommensnachweise der letzten drei Jahre sowie Nachweise zum Versicherungszweck |
Lebenslange BU Rente | Nein |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | Ja |
Kostenübernahme des Versicherers für |
geforderte Untersuchungen | Ja |
Prognosezeitraum | voraussichtlich 6 Monate |
Leistungsanspruch | voraussichtlich 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | Nein |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und |
Anforderungen für Nachweisführung | Krankheit, Körperverletzung und mehr als altersentsprechender Kräfteverfall; |
ärztliche Unterlagen müssen unverzüglich eingereicht werden |
Gleichstellung der Pflegestufe |
im Leistungsfall | Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person |
infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen so hilflos ist, dass sie für mindestens drei der in §2 Absatz 8 der AVB genannten Verrichtungen auch bei Einsatz technischer |
und medizinischer Hilfsmittel in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen |
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Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten |
Beruf ohne Einschränkungen | ja |
Leistungsfallprüfung für |
vorherige Berufe | nein |
Unbefristete Leistungen bei BU | ja |
Besonderheiten im versicherten Beruf | nein |
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Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | keine unüblichen Einschränkungen |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | ja |
Nachprüfungsverfahren: |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja |
Erstprüfungsverfahren: |
Verzicht auf konkrete Verweisung | nein |
Besondere Regelung bei Verweisung | nein |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | nein, |
einmalig zeitlich begrenztes Anerkenntnis möglich |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | ab dem 1. Monat |
Begrenzung der rückwirkende Leistung |
bei verspäteter Meldung | nein |
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | ja |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | Innerhalb der ersten 5 Jahre; bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre; |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | nein |
Wiedereingliederungshilfe | kostenfreie Möglichkeit einer beruflichen Integrations-Rehabilitationsberatung, keine Verpflichtung für die VP diese Unterstützung anzunehmen, keine Auswirkung auf BU Leistung |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | bei Antragsstellung, Verhältnis EK und BU-Rente, ggf. durch BU-Fragebogen bzw. ab 30.000,- EUR Jahresrente mit Einkommensnachweise |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Gehaltsangabe bei Antragsstellung und akt. Verdienst vor BU-Eintritt durch Gehaltsnachweise |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | bei Antragsstellung, Verhältnis EK und BU-Rente, ggf. durch BU-Fragebogen bzw. ab 30.000,- EUR Jahresrente mit Einkommensnachweise |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | Verdienstangabe bei Antragsstellung und akt. Verdienst vor BU-Eintritt durch EK-St.-Erkl., Gewinn-&Verlustaufstellung |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | zumutbaren ärztlichen Anweisungen zur Besserung der gesundheitlichen Verhältnisse ist Folge zu Leisten |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | nein |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | ja; |
nein bei Nachprüfung |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten |
(Heirat und Geburt) | ja, |
gem. Lebensphasenkonzept |
Nachversicherungsmöglichkeiten |
(sonstige) | ja, gem. Lebensphasenkonzept |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | ja, wie bei Antragsstellung, Verhältnis EK und BU-Rente, ggf. durch BU-Fragebogen bzw. ab 30.000,- EUR Jahresrente mit Einkommensnachweise |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | die Antwort der Gesellschaft steht noch aus |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
für stationäre Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | nein |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 5 Sterne |
Franke & Bornberg Rating | FF Plus |
Fitch Rating | k.A. |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | Berufliche Integrations- und Reha-Beratung |