Versicherer | NÜRNBERGER |
Tarif | IBU2500C, BUZ2008C |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | Alle |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | 24.000 EUR |
Maximale mtl. BU-Rente | 5.000 EUR (ärztliches Zeugnis, HIV-Test, EKG, Laborwerte) |
Lebenslange BU Rente | Nein |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | Nein |
Kostenübernahme des Versicherers für geforderte Untersuchungen | Ja |
Prognosezeitraum | 6 Monate |
Leistungsanspruch | 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | ja, 25%-75%-Klausel |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und | Krankheit, Körperverletzung, mehr als altersentsprechender Kräfteverfall; unverzüglich ärztliche Unterlagen, Unterlagen über den Beruf, Darstellung der BU-Ursache einreichen |
Anforderungen für Nachweisführung | |
Gleichstellung der Pflegestufe im Leistungsfall | 3 von 6 Pflegepunkten |
Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten Beruf ohne Einschränkungen | Ja |
Leistungsfallprüfung für vorherige Berufe | bei Berufswechsel innerhalb der letzten 24 Monate sofern die für die Berufsunfähigkeit verantwortliche Gesundheitsstörung bereits bei der Aufgabe der früheren Tätigkeit bekannt war, es sei denn, der Berufswechsel erfolgte auf ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit. |
Unbefristete Leistungen bei BU | Die BU leistet bis zum vereinbarten Enddatum. |
Besonderheiten im versicherten Beruf | Nein |
Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | Wahrung von Ausbildung und Erfahrung; Wahrung der bisherigen Lebensstellung, Einkommensminderungen von 20% und mehr sind unzumutbar |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | Ja |
Nachprüfungsverfahren: | Ja |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | |
Erstprüfungsverfahren: | Nein |
Verzicht auf konkrete Verweisung | |
Besondere Regelung bei Verweisung | Nein |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | grundsätzlich keine zeitlich befristeten Anerkenntnisse; in begründeten Einzelfällen kann einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis bis zu 12 Monaten ausgesprochen worden |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | ab dem 1. Monat |
Begrenzung der rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung | Nein |
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | Ja |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | 5 Jahre, bei Arglist und Vorsatz 10 Jahre |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | Nein |
Wiedereingliederungshilfe | ja, in Höhe von 6 Monatsrenten (max. 6.000 EUR) |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | die Angemessenheitsprüfung erfolgt zum Zeitpunkt der Beantragung; |
| Höhe: max. 70 % des Vorjahresbruttoeinkommens |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | es erfolgt keine Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall; |
| sofern durch den VN zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss keine Obliegenheitsverletzung begangen wurde, wird die vereinbarte BU-Rente bezahlt |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | die Angemessenheitsprüfung erfolgt zum Zeitpunkt der Beantragung; |
| Höhe: max. 70 % des Vorjahresgewinns vor Steuern |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | es erfolgt keine Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall; |
| sofern durch den VN zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss keine Obliegenheitsverletzung begangen wurde, wird die vereinbarte BU-Rente bezahlt |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | Ja |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | Nein |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | Ja |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten | Ja |
(Heirat und Geburt) | |
Nachversicherungsmöglichkeiten | ja, z.B. Abschluss einer Ausbildung, Karrieresprung, Ehescheidung, Existenzgründung |
(sonstige) | |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | ja, |
| max. 70 % des Vorjahresbruttoeinkommens, |
| bei Selbstständigen Gewinn vor Steuern möglich |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | keine Prüfung des Berufes |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
| 10 Jahre bei Fragen zu bestimmten Krankheiten, Drogeneinnahmen, Operationen, Unfälle, Verletzungen und Vergiftungen |
für stationäre Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | ja, Frage nach HIV, Suizidversuch und bösartigen Tumorerkrankungen |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 5 Sterne |
Franke & Bornberg Rating | FFFplus |
Fitch Rating | A+ |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | einzige Gesellschaft mit viermaliger Höchstbewertung beim BU-Unternehmensrating von Franke & Bornberg, Marktführer im Bereich SBU, spezielles Bedingungswerk für Schüler mit Schutz ab dem 5 Lebensjahr |