BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
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Dialog Berufsunfähigkeitsversicherung SBU Solution / SBU Professional



VersichererDialog Lebensversicherung-AG
TarifSBU-professional / SBU-solution®
  
AllgemeinTariferläuterung
Besonders für BerufsgruppenArztberufe, Ingenieurberufe, kaufmännische Berufe, Akademiker allgemein
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente30.000 EUR (bis Eintrittsalter 49 Jahre)
 12.000 EUR (ab Eintrittsalter 50 Jahre)
Maximale mtl. BU-Rente5.000.- EUR
 ärztliches Zeugnis, Cotinin-Test, großes und kleines Labor; Ruhe und Belastungs-EKG, HIV Test
 darüber Direktionsanfrage
Lebenslange BU RenteNein
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVGoptional (gegen Mehrprämie)
Kostenübernahme des Versicherers fürJa
geforderte Untersuchungen 
Prognosezeitraum6 Monate
Leistungsanspruch6 Monate
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%)Nein
Gesundheitliche Beeinträchtigungen undKrankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall;
Anforderungen für NachweisführungNachweis geforderte ärztliche Unterlagen müssen unverzüglich eingereicht werden
Gleichstellung der PflegestufeBU wird bei Vorliegen von mind. 3 von 6 Pflegepunkten anerkannt
im Leistungsfall 
  
Versicherter Beruf im LeistungsfallTariferläuterung
Leitungsanspruch im letztenJa
Beruf ohne Einschränkungen 
Leistungsfallprüfung fürja,
vorherige Berufebei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben wird der vor dem Ausscheiden ausgeübte Beruf herangezogen
Unbefristete Leistungen bei BUJa
Besonderheiten im versicherten BerufNein
  
VerweisungsbedingungenTariferläuterung
Verzicht auf abstrakte VerweisungJa
Einschränkungen der VerweisungsmöglichkeitNein
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte VerweisungJa
Nachprüfungsverfahren:Ja
Verzicht auf abstrakte Verweisung 
Erstprüfungsverfahren:Nein
Verzicht auf konkrete Verweisung 
Besondere Regelung bei VerweisungNein
  
LeistungszusageTariferläuterung
befristete Leistungsanerkennungja einmalig
Zeitpunkt des Leistungsanspruchsab dem 1. Monat
Begrenzung der rückwirkende LeistungNein
bei verspäteter Meldung  
  
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungTariferläuterung
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser AnzeigenpflichtverletzungJa
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten5 Jahre, 10 Jahre bei Arglist oder Vorsatz
  
ÜberbrückungsmöglichkeitenTariferläuterung
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des KrankentagegeldesJa
Wiedereingliederungshilfe ja, in Höhe von 6 Monatsrenten, max. 10.000 EUR
  
AngemessenheitsprüfungTariferläuterung
Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenEine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht. Eine Berufsunfähigkeitsrente gilt in der Regel dann als angemessen, wenn der gesamte BU-Schutz (also aus allen Policen) nicht mehr als 60 % des Bruttoeinkommens ausmacht, bei Ärzten 70%
Basis für Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenIm Leistungsfall wird die vereinbarte Rente fällig. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Antragstellung nicht im Leistungsfall
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen 
 Eine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht.
 Bei Selbständigen/Freiberuflern gilt der Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Einkommen, jeweils nach Abzug aller Betriebsausgaben.
  
 Existenzgründer max. 18.000 EUR + 2% Dynamik
 Ausnahme: Kammerberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater 24.000 + Dynamik (Nachweis auf Verlangen)
Basis für Angemessenheitsprüfung bei SelbständigenIm Leistungsfall wird die vereinbarte Rente fällig. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Antragstellung nicht im Leistungsfall
  
Mitwirkungspflichten des VersicherungsnehmersTariferläuterung
VN-Mitwirkungspflicht beschränktja, medizinische Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare und schmerzfreie Maßnahmen beschränkt
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserungnein,
 eine Minderung der BU muss unverzüglich angezeigt werden
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel)Ja
  
Möglichkeit einer NachversicherungTariferläuterung
Nachversicherungsmöglichkeitenja,
(Heirat und Geburt)ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie, bis zu 100 % Erhöhung, max. 40.000 Jahresrente nach Erhöhung, automatisch und ohne Aufpreis eingeschlossen
Nachversicherungsmöglichkeitenja, bei Ehescheidung, Immobilienerwerb und -bau, Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Abschluss Fachschule, Studium etc., Aufnahme selbständiger Tätigkeit, Karrieresprung bei Nicht-Selbständigen
(sonstige) 
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoptionja,
 bei der Nachversicherungsoption werden Nachweise verlangt, dass durch diese Erhöhung eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Berufnein
  
Zeitraum bei den GesundheitsfragenTariferläuterung
für ambulante Gesundheitsfragen5 Jahre
 10 Jahre bei ambulanten Operationen
für stationäre Gesundheitsfragen10 Jahre
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen5 Jahre
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragenja, Frage nach HIV
  
RatingsTariferläuterung
Morgen & Morgen Rating5 Sterne
Franke & Bornberg RatingFFF
Fitch RatingA+
  
Besonderheiten / AlleinstellungsmerkmaleDer Tarif SBU-solution® wird altersgerecht kalkuliert, d.h. der Kunde zahlt in jedem Jahr nur den Beitrag, der auch wirklich seinem Risiko in dem Jahr entspricht (Einjährigkeitsprämie). Dadurch reduziert sich die Anfangsprämie i.d.R. auf weniger als die Hälfte der Normalprämie. Kunden mit begrenzter Liquidität kann dadurch ein umfangreicher Versicherungsschutz zu bezahlbaren Prämien angeboten werden. Wahlweise kann die SBU-solution® später in die SBU-professional mit Durchschnittskalkulation umgewandelt werden.


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