Versicherer | Dialog Lebensversicherung-AG |
Tarif | SBU-professional / SBU-solution® |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | Arztberufe, Ingenieurberufe, kaufmännische Berufe, Akademiker allgemein |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | 30.000 EUR (bis Eintrittsalter 49 Jahre) |
| 12.000 EUR (ab Eintrittsalter 50 Jahre) |
Maximale mtl. BU-Rente | 5.000.- EUR |
| ärztliches Zeugnis, Cotinin-Test, großes und kleines Labor; Ruhe und Belastungs-EKG, HIV Test |
| darüber Direktionsanfrage |
Lebenslange BU Rente | Nein |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | optional (gegen Mehrprämie) |
Kostenübernahme des Versicherers für | Ja |
geforderte Untersuchungen | |
Prognosezeitraum | 6 Monate |
Leistungsanspruch | 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | Nein |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und | Krankheit, Körperverletzung und Kräfteverfall; |
Anforderungen für Nachweisführung | Nachweis geforderte ärztliche Unterlagen müssen unverzüglich eingereicht werden |
Gleichstellung der Pflegestufe | BU wird bei Vorliegen von mind. 3 von 6 Pflegepunkten anerkannt |
im Leistungsfall | |
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Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten | Ja |
Beruf ohne Einschränkungen | |
Leistungsfallprüfung für | ja, |
vorherige Berufe | bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben wird der vor dem Ausscheiden ausgeübte Beruf herangezogen |
Unbefristete Leistungen bei BU | Ja |
Besonderheiten im versicherten Beruf | Nein |
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Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | Nein |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | Ja |
Nachprüfungsverfahren: | Ja |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | |
Erstprüfungsverfahren: | Nein |
Verzicht auf konkrete Verweisung | |
Besondere Regelung bei Verweisung | Nein |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | ja einmalig |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | ab dem 1. Monat |
Begrenzung der rückwirkende Leistung | Nein |
bei verspäteter Meldung | |
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | Ja |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | 5 Jahre, 10 Jahre bei Arglist oder Vorsatz |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | Ja |
Wiedereingliederungshilfe | ja, in Höhe von 6 Monatsrenten, max. 10.000 EUR |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Eine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht. Eine Berufsunfähigkeitsrente gilt in der Regel dann als angemessen, wenn der gesamte BU-Schutz (also aus allen Policen) nicht mehr als 60 % des Bruttoeinkommens ausmacht, bei Ärzten 70% |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Im Leistungsfall wird die vereinbarte Rente fällig. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Antragstellung nicht im Leistungsfall |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | |
| Eine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht. |
| Bei Selbständigen/Freiberuflern gilt der Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Einkommen, jeweils nach Abzug aller Betriebsausgaben. |
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| Existenzgründer max. 18.000 EUR + 2% Dynamik |
| Ausnahme: Kammerberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater 24.000 + Dynamik (Nachweis auf Verlangen) |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | Im Leistungsfall wird die vereinbarte Rente fällig. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Antragstellung nicht im Leistungsfall |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | ja, medizinische Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare und schmerzfreie Maßnahmen beschränkt |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | nein, |
| eine Minderung der BU muss unverzüglich angezeigt werden |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | Ja |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten | ja, |
(Heirat und Geburt) | ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie, bis zu 100 % Erhöhung, max. 40.000 Jahresrente nach Erhöhung, automatisch und ohne Aufpreis eingeschlossen |
Nachversicherungsmöglichkeiten | ja, bei Ehescheidung, Immobilienerwerb und -bau, Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Abschluss Fachschule, Studium etc., Aufnahme selbständiger Tätigkeit, Karrieresprung bei Nicht-Selbständigen |
(sonstige) | |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | ja, |
| bei der Nachversicherungsoption werden Nachweise verlangt, dass durch diese Erhöhung eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | nein |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
| 10 Jahre bei ambulanten Operationen |
für stationäre Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | ja, Frage nach HIV |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 5 Sterne |
Franke & Bornberg Rating | FFF |
Fitch Rating | A+ |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | Der Tarif SBU-solution® wird altersgerecht kalkuliert, d.h. der Kunde zahlt in jedem Jahr nur den Beitrag, der auch wirklich seinem Risiko in dem Jahr entspricht (Einjährigkeitsprämie). Dadurch reduziert sich die Anfangsprämie i.d.R. auf weniger als die Hälfte der Normalprämie. Kunden mit begrenzter Liquidität kann dadurch ein umfangreicher Versicherungsschutz zu bezahlbaren Prämien angeboten werden. Wahlweise kann die SBU-solution® später in die SBU-professional mit Durchschnittskalkulation umgewandelt werden. |