BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
Tippgeberprovision BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung Vergleich: BU-Vergleich mit Testsiegern!
Direkt vergleichen, sparen und online Bonus beziehen

abstrakte Verweisung

Berufsunfähigkeitsversicherung – Abstrakte Verweisung

Der Begriff der abstrakten Verweisung ist wohl der bekannteste und einer der wichtigen Fachbergriffe bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Eine abstrakte Verweisung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Klausel in einem Vertrag, die es dem Versicherer erlaubt einen Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen, der mit seiner Ausbildung, Fähigkeiten und erworbenen Kenntnissen noch ausgeübt werden kann.

Beispiele für eine abstrakte Verweisung:
  • Sie werden als Dachdecker aufgrund von Gelenkproblemen berufsunfähig, sind aber noch in der Lage Ziegeln im Baumarkt verkaufen zu können.
  • Ein Masseur bekommt eine Hautallergie im Zusammenhang mit der Nutzung von Ölen. Der Versicherer verweist ihn als Nachtwächter zu arbeiten.
  • Sie werden als Arzt berufsunfähig, die Versicherung verweist Sie abstrakt auf einen Vertriebsberuf in der Medizinbranche.
  • Ein Chirurg kann seine Hand nach einem Unfall nun eingeschränkt bewegen und wir somit berufsunfähig. Der Versicherer verweist ihn auf die Ausübung des Berufs eines Allgemeinarztes.
Es bestehen kaum Chancen sich gegen eine abstrakte Verweisung zu wehren und einen neuen Beruf anzunehmen, außer, wenn sich dadurch die Lebenssituation dadurch erheblich ändert, wenn z.B. das Einkommen mindestens 20% weniger ist, als das zuletzt erzielte Einkommen.
Abstrakt bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sie diesen Besuch ausüben könnten, dass bedeutet, auch wenn sie diesen abstrakt verwiesenen Beruf nicht wirklich ausüben, ist hierbei nicht entscheidend, da sie ja könnten.
Tipp:
Schließen Sie nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, wo der Versicherer auf die Anwendung einer abstrakten Verweisung verzichtet. Insbesondere geben auch Ratingagenturen nur Höchstnoten bei den Versicherungsbedingungen, wenn der Versicherer auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung verzichtet.


nach obennach oben