BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
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WWK Berufsunfähigkeitsversicherung BioRisk Komfort



VersichererWWK Lebensversicherung a.G.
TarifBioRisk-Komfort (BS02)
 
AllgemeinTariferläuterung
Besonders für BerufsgruppenAkademiker mit überwiegender Bürotätigkeit
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente24.000 Euro
Maximale mtl. BU-Rente5.000 Euro
- Ärztliches Zeugnis
- Belastungs-/ Ruhe-EKG
- Einkommensnachweise
Lebenslange BU RenteJa
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVGNein (Von diesem Paragraphen wurde noch nie gebrauch gemacht)
Kostenübernahme des Versicherers für
geforderte UntersuchungenJa,
Die Kosten für die Untersuchung sowie die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Unterbringungskosten werden von uns erstattet.
Prognosezeitraum6 Monate
Leistungsanspruch6 Monate
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%)nein
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und
Anforderungen für NachweisführungVollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens sechs Monate) außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Gleichstellung der Pflegestufe
im Leistungsfallein Pflegepunkt
 
Versicherter Beruf im LeistungsfallTariferläuterung
Leitungsanspruch im letzten
Beruf ohne Einschränkungenja
Leistungsfallprüfung für
vorherige Berufenein
Unbefristete Leistungen bei BUNein, befristet für die Dauer von bis zu fünf Jahren nach dem Ausscheiden.
Nach Ablauf von fünf Jahren gilt für die Beurteilung eine berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung, die anhand der dann noch verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden könnte und deren damit verbundene Lebensstellung aus finanzieller und sozialer Sicht der Lebensstellung entspricht, die die versicherte Person in den letzten zwei Jahren vor Ausscheiden aus dem Berufsleben inne hatte.
Besonderheiten im versicherten Berufnein
 
VerweisungsbedingungenTariferläuterung
Verzicht auf abstrakte Verweisungja
Einschränkungen der VerweisungsmöglichkeitAls eine der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat.
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte VerweisungScheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit für die Dauer von bis zu fünf Jahren nach dem Ausscheiden die vorher konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung.
Nachprüfungsverfahren:
Verzicht auf abstrakte Verweisungja
Erstprüfungsverfahren:
Verzicht auf konkrete Verweisungnein
Besondere Regelung bei VerweisungBerufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person selbstständig oder Angestellter mit Weisungs- und Direktionsbefugnis ist (hierzu zählen mitarbeitende Unternehmer, Betriebs- und Geschäftsinhaber (GGF) und freiberuflich Tätige, die hinsichtlich ihrer Berufsausübung keiner Fremdbestimmung unterliegen) und ihren zuletzt ausgeübten Beruf nach zumutbarer Umorganisation oder Umgestaltung des bisherigen Tätigkeitsbereichs ausüben kann.
Eine Umorganisation oder Umgestaltung des bisherigen Tätigkeitsbereichs ist zumutbar, wenn
- sie wirtschaftlich sinnvoll ist,
- sie von der versicherten Person realisiert werden kann,
- die versicherte Person ihre Stellung im Betrieb und ihre bisherige Lebensstellung auch nach einer Umorganisation oder Umgestaltung beibehält.
 
LeistungszusageTariferläuterung
befristete LeistungsanerkennungGrundsätzlich sprechen wir keine besondere Befristung unserer Leistungspflicht aus. Ist jedoch anzunehmen, dass sich Umstände, die für die Beantwortung der Frage, ob Berufsunfähigkeit besteht, ändern werden, können wir unsere Leistungspflicht höchstens für einen Zeitraum von zwölf Monaten einmalig befristen.
Zeitpunkt des Leistungsanspruchsab dem 1. Monat
Begrenzung der rückwirkende Leistung
bei verspäteter Meldung nein, keine Zeitliche Befristung
der rückwirkenden Leistung
 
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungTariferläuterung
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser AnzeigenpflichtverletzungJa, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten5 Jahren, bei Vorsatz oder Arglist 10 Jahre
 
ÜberbrückungsmöglichkeitenTariferläuterung
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des KrankentagegeldesNein
Wiedereingliederungshilfe nein
 
AngemessenheitsprüfungTariferläuterung
Angemessenheitsprüfung bei Angestelltenab einer Rente von 2.501 Euro
Basis für Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenDurchschnitts-Bruttobezüge der letzten drei Jahre aus einer beruflichen Tätigkeit einschließlich evtl. Anwartschaften.
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigenab einer Rente von 2.501 Euro
Basis für Angemessenheitsprüfung bei SelbständigenDurchschnitts-Bruttobezüge der letzten drei Jahre aus einer beruflichen Tätigkeit einschließlich evtl. Anwartschaften.
 
Mitwirkungspflichten des VersicherungsnehmersTariferläuterung
VN-Mitwirkungspflicht beschränktJa, Verzicht auf Arztanordnungsklausel
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher VerbesserungNein
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel)Ja
 
Möglichkeit einer NachversicherungTariferläuterung
Nachversicherungsmöglichkeiten
(Heirat und Geburt)Ja,
bei Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie
bei Geburt/ Adoption eines Kindes
Nachversicherungsmöglichkeiten
(sonstige)Ja, innerhalb von sechs Monaten nach
- erreichen der Volljährigkeit
- Scheidung / Aufhebung einer eingetragene. Lebensgemeinschaft
- Geburt/ Adoption eines Kindes
- Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit
- Erreichen eines akademischen Titels
- Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach Ausbildung (Lehre, Studium)
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners
- erstmaliges Überschreiten d. BBG i. d. GRV, nachhaltige Erhöhung des regelmäßigen Bruttojahresgehalts (bei nichtselbständiger Tätigkeit) um mind. 10
- Ausscheiden aus der GRV
- Wegfall / Kürzung einer berufsbedingten, insbes. berufsständische oder betr. Altersvorsorge
- Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk
- Erwerb und Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei einem Finanzierungwert von mind. 100.000,- EUR
- Finanzierung im gewerblichen Bereich bei einem Finanzierungswert von mind. 100.000,- EUR
Risikoprüfung bei NachversicherungsoptionNein
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Berufnein, eine Umstufung des bestehenden Vertrags in eine andere Berufsgruppe wird nicht vorgenommen. Für den aus der Nachversicherungsoption resultierenden Versicherungsteil ist der zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausgeübte Beruf maßgeblich.
 
Zeitraum bei den GesundheitsfragenTariferläuterung
für ambulante Gesundheitsfragen5 Jahre
für stationäre Gesundheitsfragen10 Jahre
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen10 Jahre
zeitlich unbefristete GesundheitsfragenNein
 
RatingsTariferläuterung
Morgen & Morgen Rating5 Sterne
Franke & Bornberg RatingFFF
Fitch Ratingk. A.
 
Besonderheiten / AlleinstellungsmerkmaleMöglichkeit einer lebenslangen BU-/ EU-/ GF-Rente Einmalzahlung von 5.000 €/ 10.000 € optional wählbar DU-Klausel für Beamte mit der BU-Komfort Überschusssystem Invest -> Fondsansammlung mit steuerfreier Auszahlung der Überschüsse


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