Versicherer | WWK Lebensversicherung a.G. |
Tarif | BioRisk-Komfort (BS02) |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | Akademiker mit überwiegender Bürotätigkeit |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | 24.000 Euro |
Maximale mtl. BU-Rente | 5.000 Euro |
- Ärztliches Zeugnis |
- Belastungs-/ Ruhe-EKG |
- Einkommensnachweise |
Lebenslange BU Rente | Ja |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | Nein (Von diesem Paragraphen wurde noch nie gebrauch gemacht) |
Kostenübernahme des Versicherers für |
geforderte Untersuchungen | Ja, |
Die Kosten für die Untersuchung sowie die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Unterbringungskosten werden von uns erstattet. |
Prognosezeitraum | 6 Monate |
Leistungsanspruch | 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | nein |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und |
Anforderungen für Nachweisführung | Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens sechs Monate) außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. |
Gleichstellung der Pflegestufe |
im Leistungsfall | ein Pflegepunkt |
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Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten |
Beruf ohne Einschränkungen | ja |
Leistungsfallprüfung für |
vorherige Berufe | nein |
Unbefristete Leistungen bei BU | Nein, befristet für die Dauer von bis zu fünf Jahren nach dem Ausscheiden. |
Nach Ablauf von fünf Jahren gilt für die Beurteilung eine berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung, die anhand der dann noch verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden könnte und deren damit verbundene Lebensstellung aus finanzieller und sozialer Sicht der Lebensstellung entspricht, die die versicherte Person in den letzten zwei Jahren vor Ausscheiden aus dem Berufsleben inne hatte. |
Besonderheiten im versicherten Beruf | nein |
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Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | Als eine der Ausbildung und den Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert. Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus und werden später Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit für die Dauer von bis zu fünf Jahren nach dem Ausscheiden die vorher konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit und die damit verbundene Lebensstellung. |
Nachprüfungsverfahren: |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja |
Erstprüfungsverfahren: |
Verzicht auf konkrete Verweisung | nein |
Besondere Regelung bei Verweisung | Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn die versicherte Person selbstständig oder Angestellter mit Weisungs- und Direktionsbefugnis ist (hierzu zählen mitarbeitende Unternehmer, Betriebs- und Geschäftsinhaber (GGF) und freiberuflich Tätige, die hinsichtlich ihrer Berufsausübung keiner Fremdbestimmung unterliegen) und ihren zuletzt ausgeübten Beruf nach zumutbarer Umorganisation oder Umgestaltung des bisherigen Tätigkeitsbereichs ausüben kann. |
Eine Umorganisation oder Umgestaltung des bisherigen Tätigkeitsbereichs ist zumutbar, wenn |
- sie wirtschaftlich sinnvoll ist, |
- sie von der versicherten Person realisiert werden kann, |
- die versicherte Person ihre Stellung im Betrieb und ihre bisherige Lebensstellung auch nach einer Umorganisation oder Umgestaltung beibehält. |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | Grundsätzlich sprechen wir keine besondere Befristung unserer Leistungspflicht aus. Ist jedoch anzunehmen, dass sich Umstände, die für die Beantwortung der Frage, ob Berufsunfähigkeit besteht, ändern werden, können wir unsere Leistungspflicht höchstens für einen Zeitraum von zwölf Monaten einmalig befristen. |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | ab dem 1. Monat |
Begrenzung der rückwirkende Leistung |
bei verspäteter Meldung | nein, keine Zeitliche Befristung |
der rückwirkenden Leistung |
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | Ja, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | 5 Jahren, bei Vorsatz oder Arglist 10 Jahre |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | Nein |
Wiedereingliederungshilfe | nein |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | ab einer Rente von 2.501 Euro |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Durchschnitts-Bruttobezüge der letzten drei Jahre aus einer beruflichen Tätigkeit einschließlich evtl. Anwartschaften. |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | ab einer Rente von 2.501 Euro |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | Durchschnitts-Bruttobezüge der letzten drei Jahre aus einer beruflichen Tätigkeit einschließlich evtl. Anwartschaften. |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | Ja, Verzicht auf Arztanordnungsklausel |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | Nein |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | Ja |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten |
(Heirat und Geburt) | Ja, |
bei Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie |
bei Geburt/ Adoption eines Kindes |
Nachversicherungsmöglichkeiten |
(sonstige) | Ja, innerhalb von sechs Monaten nach |
- erreichen der Volljährigkeit |
- Scheidung / Aufhebung einer eingetragene. Lebensgemeinschaft |
- Geburt/ Adoption eines Kindes |
- Schaffen der beruflichen Selbstständigkeit |
- Erreichen eines akademischen Titels |
- Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nach Ausbildung (Lehre, Studium) |
- Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners |
- erstmaliges Überschreiten d. BBG i. d. GRV, nachhaltige Erhöhung des regelmäßigen Bruttojahresgehalts (bei nichtselbständiger Tätigkeit) um mind. 10 |
- Ausscheiden aus der GRV |
- Wegfall / Kürzung einer berufsbedingten, insbes. berufsständische oder betr. Altersvorsorge |
- Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk |
- Erwerb und Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie bei einem Finanzierungwert von mind. 100.000,- EUR |
- Finanzierung im gewerblichen Bereich bei einem Finanzierungswert von mind. 100.000,- EUR |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | Nein |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | nein, eine Umstufung des bestehenden Vertrags in eine andere Berufsgruppe wird nicht vorgenommen. Für den aus der Nachversicherungsoption resultierenden Versicherungsteil ist der zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausgeübte Beruf maßgeblich. |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
für stationäre Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | Nein |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 5 Sterne |
Franke & Bornberg Rating | FFF |
Fitch Rating | k. A. |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | Möglichkeit einer lebenslangen BU-/ EU-/ GF-Rente Einmalzahlung von 5.000 €/ 10.000 € optional wählbar DU-Klausel für Beamte mit der BU-Komfort Überschusssystem Invest -> Fondsansammlung mit steuerfreier Auszahlung der Überschüsse |