BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
Tippgeberprovision BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung Vergleich: BU-Vergleich mit Testsiegern!
Direkt vergleichen, sparen und online Bonus beziehen

Umorganisation Berufsunfähigkeitsversicherung

Umorganisation bei Berufsunfähigkeit

Für Selbständige gibt es eine Pflicht zur Umorganisation bei einer Berufsunfähigkeit. Versicherer können im Falle der Berufsunfähigkeit eine Umorganisation verlangen, damit eine Wiederaufnahme der Arbeit möglich ist. Allerdings ist eine Umorganisationspflicht für den Versicherungsnehmer bei Berufsunfähigkeit nicht immer gegeben, da diese zumutbar sein muss. Dazu ist im Einzelnen zu berücksichtigen:
  • Gesundheitliche Unzumutbarkeit
    Auch nach einer Umorganisation müssen die neuen Aufgaben adäquat erfüllt werden.
  • Wirtschaftliche Zumutbarkeit
    Die neuen Einkommensverhältnisse dürfen nur geringfügig unter den bisherigen liegen und der Kapitaleinsatz, z.B. durch Maschinen mit höherem Automatisationsgrad, muss zumutbar sein.
  • Zumutbares Betätigungsfeld
    Sogenannte "Verlegenheitstätigkeiten sind nicht zumutbar, d.h. de neue Tätigkeit muss sinnvoll und wertig sein.
  • Keine überobligatorischen Leistungen
    Im Falle einer überobligatorischen Leistung, z.B die eine sehr kostenintensive Umorganisation, darf dieses dem Versicherten nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden sondern der neue Umstand bleibt wird nicht berücksichtigt.
Einzelne Versicherer bestehen ausdrücklich auf eine Prüfung der Umorganisation. Dieses gilt sowohl für die Firmeninhaber als auch für die Angestellten. Auch ohne eine spezielle Forderung in den Versicherungsbedingungen nach einer Umorganisation kann sich der Versicherer auf §315 BGB (Arbeitsrecht) beziehen. Dieses ist hierbei besser als eine pauschal eingeforderte Umorganisation in den Bedingungen.
Beispiele für eine gerichtliche Ablehnung für eine Umorganisation:
  • In einem Masseurbetrieb mir zwei Masseuren war es nicht möglich, dass nur einer die körperlichen Arbeiten übernimmt und der andere nur organisatorisch arbeitet. Die BU-Rente wurde zugesprochen.
  • Eine selbständige Friseurmeisterin in einem Kleinbetrieb (weniger als 10 Mitarbeiter) bekam gerichtlich eine Berufsunfähigkeitsrente zugesprochen, da sie in einer halbschichtigen Position an der Rezeption nicht angemessen beschäftigt und ausgelastet sei.
Generell kann man davon ausgehen, dass je kleiner ein Betrieb ist, umso schwieriger ist eine Umorganisation durchzusetzen. Insbesondere das OLG Koblenz hat sich dahingehend deutlich geäußert, dass es bei einem Ein-Mann-Betrieb oftmals nicht möglich ist.
Tipp:
Der Versicherungsnehmer muss sich darauf einstellen, dass der Versicherer eine mögliche Umorganisation prüft und er dafür auch betriebswirtschaftliche Informationen benötigt. Diese Informationen muss ihm der Versicherungsnehmer zur Verfügung stellen. Ist der Versicherungsnehmer Inhaber einer Firma mit 30 Handwerkern und 3 Innendienstbeschäftigten wird es sicher schwer werden zu argumentieren, dass sein körperlicher Einsatz auf der Baustelle zwingend notwendig ist.

nach obennach oben