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Berufsunfähigkeitsversicherung – Begrenzung des Endalters

Unter den Altersgrenzen versteht man das früheste Einstiegsalter und das Endalter für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese können beim Endalter je Versicherer leicht abweichen.
Das Endalter bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist begrenzt beträgt maximal 67 Jahre, das früheste Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Bei Erreichen des Endalters läuft der Vertrag aus.

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Tipp:
Um einen nahtlosen Übergang von der BU-Rente in die Altersrente zu haben, sollte die BU-Rente bis zum Beginn der Altersrente abgeschlossen werden, d.h. bis zum 65, 66 oder 67. Lebensjahr. Allerdings erhöht sich der Beitrag stark, wenn das Endalter heraufgesetzt wird. Ferner ist zu berücksichtigen, dass viele Versicherer in ihren Bedingungen eine Aufnahmerestriktion festschreiben, die häufig bei 55 oder 57 Jahren liegt.
Es kann sich normalerweise nur jemand eine verkürzte BU-Rente leisten, der auf andere Rentenleistungen zurückgreifen kann oder über anderes Vermögen verfügt, um die Lücke bis zum Rentenbeginn zu schließen.
Bei Selbständigen kann sich ggf. eine Verkürzung des Entalters ergeben, da die Rentenauszahlungen früher beginnen oder Lebensversicherungen früher fällig werden.


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