Versicherer | Generali |
Tarif | SBU Klassik 09 / SBU smart09 |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | Berufseinsteiger; alle Kammerberufe BG 1 (Arzt, Apotheker, Juristen, Notare, RA), Hausfrauen, Schüler, Studenten, Azubis |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | 24.000 EUR (bis Eintrittsalter 50 Jahre) |
| 12.000 EUR (Eintrittsalter über 50 Jahre) |
Maximale mtl. BU-Rente | nicht festgelegt |
Lebenslange BU Rente | ja, optional |
| Leistung erfolgt, wenn BU bis zum 40. LJ eingetreten ist und bis zum vereinbarten Endalter andauert |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | Nein |
Kostenübernahme des Versicherers für | Ja |
geforderte Untersuchungen | |
Prognosezeitraum | 6 Monate |
Leistungsanspruch | 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | Nein |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und | Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall. |
Anforderungen für Nachweisführung | Ärztliche Unterlagen müssen unverzüglich eingereicht werden |
Gleichstellung der Pflegestufe | 2 Pflegepunkte von 6 lt. AVB |
im Leistungsfall | |
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Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten | Ja |
Beruf ohne Einschränkungen | |
Leistungsfallprüfung für | Nein |
vorherige Berufe | |
Unbefristete Leistungen bei BU | nein, |
| zeitlich befristet für 36 Monate |
Besonderheiten im versicherten Beruf | Nein |
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Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | BU liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht entspricht. Dies ist der Fall, wenn berufliches Einkommen und soziale Wertschätzung der neuen Tätigkeit nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufes absinken. |
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| Die zumutbare Minderung des Einkommens und der Wert-schätzung richtet sich dabei nach den individuellen Gege-benheiten gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung. |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | Ja |
Nachprüfungsverfahren: | Ja |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | |
Erstprüfungsverfahren: | Nein |
Verzicht auf konkrete Verweisung | |
Besondere Regelung bei Verweisung | Nein |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | ja, max. 12 Monate, |
| befristete Anerkenntnisse werden nur in Einzelfällen ausgesprochen |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. |
Begrenzung der rückwirkende Leistung | nein, rückwirkende Leistungen werden für maximal 3 Jahre ab Meldung gewährt. |
bei verspäteter Meldung | |
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | Ja |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | innerhalb der ersten 5 Jahre, |
| bei Vorsatz oder Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | Nein |
Wiedereingliederungshilfe | ja - 6 Monatsrenten, max. 10.000 EUR, |
| Voraussetzung 3 Jahre Leistungsbezug |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Eine Prüfung erfolgt, wenn eine beantragte BU-Rente einschließlich aller bestehenden BU-Versicherungen eine Barrente über 2.000 Euro erreicht. Bei Arbeitnehmern gilt eine Rente dann als angemessen, wenn 50 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre (innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung = z.Zt. 64.800 Euro) nicht überschritten werden. Über die Bemessungsgrenze hinaus erfolgt eine individuelle Prüfung. |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | keine Angemessenheitsprüfung |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | Eine Prüfung erfolgt, wenn eine beantragte BU-Rente einschließlich aller bestehenden BU-Versicherungen eine Barrente über 2.000 Euro erreicht. Eine Rente gilt dann als angemessen. wenn 70 % des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre oder des Gewinnes bzw. der Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben nicht überschritten werden. Auch hier erfolgt bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze eine individuelle Prüfung. |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | keine Angemessenheitsprüfung |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | ja, |
| medizinische Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare Maßnahmen beschränkt |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | nein, |
| eine Minderung der Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | ja, |
| prinzipiell freie Arztwahl; |
| im Einzelfall können Untersuchungen durch von der Generali bestimmte Ärzte gefordert werden |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten | ja, sowohl bei Heirat als auch bei Geburt/Adoption; |
(Heirat und Geburt) | das Recht muss innerhalb von 3 Monaten und max. bis zum 45. Lebensjahr des VN ausgeübt werden; |
| max. Erhöhung 500 EUR je Anlass; max. Barrente insgesamt 2.000 EUR mtl. |
Nachversicherungsmöglichkeiten | ja, für weitere 12 Ereignisse: |
(sonstige) | Volljährigkeit, Abschluss Berufsausbildung, Meisterprüfung, Aufnahme der Selbständigkeit, Immobilienkauf, Scheidung, Gehaltssteigerung 10%, Überschreiten der BBG, Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung; Verlust einer betrieblichen Altersversorgung, Tod des Ehepartners. |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | Nur sofern eine Barrente von über 1.500 EUR mtl. erreicht wird. Die Barrente darf 70% des Bruttoeinkommens der letzten 3 Jahre nicht übersteigen. |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | nein, |
| es bleibt bei der bisherigen Einstufung. |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
für stationäre Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | ja, Frage nach HIV |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 5 Sterne (2010) |
Franke & Bornberg Rating | FFF |
Fitch Rating | AA- |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | 1. Höhere Überschussbeteiligung für Nichtraucher |
| 2. Optionale Leistungsprüfung durch Verbraucherschutzorganisationen (BdV; Versicherungsberater) |
| Spezialprodukt SBU-smart für junge Leute bis 29 mit verminderten Startbeiträgen bei voller Leistung, z.B. |
| 40% in den Jahren 1-5 |
| 80% in den Jahren 6-10 |
| 100% ab. 11. Jahr |
| Zielgruppe: Schüler, Studenten, Azubis, Berufsstarter |