Versicherer | Allianz Lebensversicherung AG |
Tarif | SBU TBU M/F |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | Berufseinsteiger, Azubis, Studenten (voller BU-Schutz ab Studienbeginn), Akademiker, Angestellte, Arbeiter |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | 30.000.- EUR (bis Eintrittsalter 40 Jahre) |
12.000.- EUR (Eintrittsalter über 40 Jahre) |
Maximale mtl. BU-Rente | keine Begrenzung |
Lebenslange BU Rente | nein |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | ja |
Kostenübernahme des Versicherers für |
geforderte Untersuchungen | ja |
Prognosezeitraum | 6 Monate |
Leistungsanspruch | 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | ja, 25% / 50% / 75 % Staffelregelung hier gilt eigenes Bedingungswerk |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und |
Anforderungen für Nachweisführung | Krankheit, Körperverletzung und mehr als altersentsprechender Kräfteverfall; |
Angeforderte ärztliche Unterlagen müssen als Nachweis eingereicht werden |
Gleichstellung der Pflegestufe |
im Leistungsfall | BU aufgrund Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens 3 Pflegepunkte erreicht sind. |
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Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten |
Beruf ohne Einschränkungen | ja |
Leistungsfallprüfung für |
vorherige Berufe | nein |
Unbefristete Leistungen bei BU | nein, |
zeitlich befristet auf 3 Jahre |
Besonderheiten im versicherten Beruf | nein |
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Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | durch Wahrung der erreichten Ausbildung und Fähigkeiten; |
durch Wahrung der bisherigen Lebensstellung; |
die Zumutbarkeit von Einkommenseinbußen ist analog der aktuellen Rechtsprechung begrenzt. |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | nein; |
nur bei vorrübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. Mutterschutz, Zivildienst) |
Nachprüfungsverfahren: |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja, |
auf die Berücksichtigung neu erworbener Ausbildung und Fähigkeiten im Nachprüfungsverfahren wird ausdrücklich hingewiesen |
Erstprüfungsverfahren: |
Verzicht auf konkrete Verweisung | nein |
Besondere Regelung bei Verweisung | nein |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | nein, |
auf die Möglichkeit eines befristeten Anerkenntnisses verzichten wir ausdrücklich |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | ab dem 1. Monat |
Begrenzung der rückwirkende Leistung |
bei verspäteter Meldung | nein, |
nur die gesetzliche Verjährungsfrist |
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | ja |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | Innerhalb der ersten 5 Jahre; |
bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre; |
bei Eintritt des Leistungsfalles vor Ablauf dieser Frist ohne vertragliche zeitliche Befristung |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | nein |
Wiedereingliederungshilfe | nein |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Eine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. |
Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht. Eine Berufsunfähigkeitsrente gilt in der Regel dann als angemessen, wenn der gesamte BU-Schutz (also aus allen Policen) nicht mehr als 80 % des Nettoeinkommens ausmacht. |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | auf Basis des Gehaltes das zum Zeitpunkt des Leistungsfalles vom VN bezogen wurde |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | Eine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. |
Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht. Bei Selbständigen/Freiberuflern gelten die Einkommensnachweise der letzten 3 Kalenderjahre vor Abzug von Personensteuern + ggf. einer Bestätigung des Steuerberaters. |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | auf Basis des Gehaltes das zum Zeitpunkt des Leistungsfalles vom VN bezogen wurde |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | ja, |
medizinische Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare Maßnahmen beschränkt |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | nein |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | ja |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten |
(Heirat und Geburt) | ja, |
sowohl bei Heirat als auch bei Geburt; |
das Recht muss innerhalb von 6 Monaten und max. bis zum 40. Lebensjahr des VN ausgeübt werden; |
max. Erhöhung bis zu 6.000 Euro jährliche BU-Rente |
Nachversicherungsmöglichkeiten |
(sonstige) | ja, |
für weitere Ereignisse wie z.B. |
Existenzgründung, Besserstellung im Beruf, Ausbildungsende, Immobilienkauf … |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | ja, |
bei allen Nachversicherungsoptionen werden Nachweise verlangt, dass durch diese Erhöhung eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | nein, |
bei allen Nachversicherungsoptionen wird auf eine Prüfung des tatsächlich ausgeübten Berufes verzichtet und es wir keine Berufsgruppenumstufung vorgenommen. |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
für stationäre Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | ja, Frage nach HIV |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 5 Sterne |
Franke & Bornberg Rating | FFF |
Fitch Rating | AA |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | Bestrating in allen Teilkategorien, spezielle BUR-Erhöhungsoption für Studienabgänger (Verdopplung ohne erneute Gesundheitsprüfung), Garantierte Rentensteigerung möglich |