BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
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Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung BUPolice TBU M/F



VersichererAllianz Lebensversicherung AG
TarifSBU TBU M/F
AllgemeinTariferläuterung
Besonders für BerufsgruppenBerufseinsteiger, Azubis, Studenten (voller BU-Schutz ab Studienbeginn), Akademiker, Angestellte, Arbeiter
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente30.000.- EUR (bis Eintrittsalter 40 Jahre)
12.000.- EUR (Eintrittsalter über 40 Jahre)
Maximale mtl. BU-Rentekeine Begrenzung
Lebenslange BU Rentenein
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVGja
Kostenübernahme des Versicherers für
geforderte Untersuchungenja
Prognosezeitraum6 Monate
Leistungsanspruch6 Monate
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%)ja, 25% / 50% / 75 % Staffelregelung hier gilt eigenes Bedingungswerk
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und
Anforderungen für NachweisführungKrankheit, Körperverletzung und mehr als altersentsprechender Kräfteverfall;
Angeforderte ärztliche Unterlagen müssen als Nachweis eingereicht werden
Gleichstellung der Pflegestufe
im LeistungsfallBU aufgrund Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens 3 Pflegepunkte erreicht sind.
Versicherter Beruf im LeistungsfallTariferläuterung
Leitungsanspruch im letzten
Beruf ohne Einschränkungenja
Leistungsfallprüfung für
vorherige Berufenein
Unbefristete Leistungen bei BUnein,
zeitlich befristet auf 3 Jahre
Besonderheiten im versicherten Berufnein
VerweisungsbedingungenTariferläuterung
Verzicht auf abstrakte Verweisungja
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeitdurch Wahrung der erreichten Ausbildung und Fähigkeiten;
durch Wahrung der bisherigen Lebensstellung;
die Zumutbarkeit von Einkommenseinbußen ist analog der aktuellen Rechtsprechung begrenzt.
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisungnein;
nur bei vorrübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. Mutterschutz, Zivildienst)
Nachprüfungsverfahren:
Verzicht auf abstrakte Verweisungja,
auf die Berücksichtigung neu erworbener Ausbildung und Fähigkeiten im Nachprüfungsverfahren wird ausdrücklich hingewiesen
Erstprüfungsverfahren:
Verzicht auf konkrete Verweisungnein
Besondere Regelung bei Verweisungnein
LeistungszusageTariferläuterung
befristete Leistungsanerkennungnein,
auf die Möglichkeit eines befristeten Anerkenntnisses verzichten wir ausdrücklich
Zeitpunkt des Leistungsanspruchsab dem 1. Monat
Begrenzung der rückwirkende Leistung
bei verspäteter Meldung nein,
nur die gesetzliche Verjährungsfrist
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungTariferläuterung
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzungja
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen AnzeigepflichtenInnerhalb der ersten 5 Jahre;
bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre;
bei Eintritt des Leistungsfalles vor Ablauf dieser Frist ohne vertragliche zeitliche Befristung
ÜberbrückungsmöglichkeitenTariferläuterung
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldesnein
Wiedereingliederungshilfenein
AngemessenheitsprüfungTariferläuterung
Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenEine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird.
Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht. Eine Berufsunfähigkeitsrente gilt in der Regel dann als angemessen, wenn der gesamte BU-Schutz (also aus allen Policen) nicht mehr als 80 % des Nettoeinkommens ausmacht.
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestelltenauf Basis des Gehaltes das zum Zeitpunkt des Leistungsfalles vom VN bezogen wurde
Angemessenheitsprüfung bei SelbständigenEine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird.
Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht. Bei Selbständigen/Freiberuflern gelten die Einkommensnachweise der letzten 3 Kalenderjahre vor Abzug von Personensteuern + ggf. einer Bestätigung des Steuerberaters.
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigenauf Basis des Gehaltes das zum Zeitpunkt des Leistungsfalles vom VN bezogen wurde
Mitwirkungspflichten des VersicherungsnehmersTariferläuterung
VN-Mitwirkungspflicht beschränktja,
medizinische Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare Maßnahmen beschränkt
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserungnein
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel)ja
Möglichkeit einer NachversicherungTariferläuterung
Nachversicherungsmöglichkeiten
(Heirat und Geburt)ja,
sowohl bei Heirat als auch bei Geburt;
das Recht muss innerhalb von 6 Monaten und max. bis zum 40. Lebensjahr des VN ausgeübt werden;
max. Erhöhung bis zu 6.000 Euro jährliche BU-Rente
Nachversicherungsmöglichkeiten
(sonstige)ja,
für weitere Ereignisse wie z.B.
Existenzgründung, Besserstellung im Beruf, Ausbildungsende, Immobilienkauf …
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoptionja,
bei allen Nachversicherungsoptionen werden Nachweise verlangt, dass durch diese Erhöhung eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Berufnein,
bei allen Nachversicherungsoptionen wird auf eine Prüfung des tatsächlich ausgeübten Berufes verzichtet und es wir keine Berufsgruppenumstufung vorgenommen.
Zeitraum bei den GesundheitsfragenTariferläuterung
für ambulante Gesundheitsfragen5 Jahre
für stationäre Gesundheitsfragen10 Jahre
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen5 Jahre
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragenja, Frage nach HIV
RatingsTariferläuterung
Morgen & Morgen Rating5 Sterne
Franke & Bornberg RatingFFF
Fitch RatingAA
Besonderheiten / AlleinstellungsmerkmaleBestrating in allen Teilkategorien, spezielle BUR-Erhöhungsoption für Studienabgänger (Verdopplung ohne erneute Gesundheitsprüfung), Garantierte Rentensteigerung möglich


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