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berufsunfähigkeitsrente höhe

Wie hoch soll die Berufsunfähigkeitsrente einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Ein Fehler, der sehr häufig bei einem BU-Vertrag gemacht wird, ist die Festlegung der richtigen Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Am häufigsten findet man in den Vertragsbeständen der BU-Versicherer kleinere Berufsunfähigkeitsrenten, die monatlich um die 500 € liegen. Dieses zeigt, dass es auch an Beratungsqualität mangelt und dem Kunden ein gutes Gefühl der Absicherung suggeriert wird, obwohl das in den meisten Fällen im Versicherungsfall nichts oder nur sehr wenig nützt.
Ein entscheidender Punkt bei der Festlegung einer Berufsunfähigkeitsrente ist das Niveau der Grund- bzw. Mindestsicherung, welche aus Steuergeldern finanziert wird. Die Höhe der sozialen Mindestsicherung wird in Deutschland nach dem SGB II oder SCB XII geregelt.
Die u.a. Tabelle zeigt für 2012 und 2012 die Regelbedarfe nach Hartz IV. Hinzu kommen noch die Leistungen für Wohnen und für die Krankenversicherungen.

Hartz IV Regelbedarf RL in % 2012 2013
volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 90 % 337 € 345 €
unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern 80 % 299 € 306 €
Kinder 0 bis 5 Jahren 60 % 219 € 224 €
Kinder von 6 bis 13 Jahren 70 % 251 € 255 €
Kinder 14 bis 17 Jahre 80 % 287 € 289 €

Bei der Festlegung einer Rentenhöhe muss man berücksichtigen, das eine private Zusatzrente und damit auch die Berufsunfähigkeitsrente auf die Grundsicherung bei einer Erwerbsunfähigkeit voll angerechnet wird.
Beispiel:
Einer Familie mit drei Kindern (3, 6,7 Jahre) stehen im Jahr 2013 (2x337 € + 2x251 € +219€) insgesamt monatlich 1395 € zu, plus eine Wohnung incl. Nebenkosten und eine Krankenversicherung. Nimmt man hierfür eine 3-Zimmerwohnung mit einer Warmmiete von 805 € an, s kommt man auf einen Wert von 2200 €.

Die BU-Rente wird aber nicht auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Eine Erwerbsminderungsrente bekommen in Deutschland alle, die ab 1961 geboren sind, mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und weniger als 6 Stunden arbeiten können für 50% und weniger als 3 Stunden arbeiten können für 100% Erwerbsminderungsrente. Sonderregelungen gibt es für Berufsanfänger gelten Sonderregelungen.

Der Anspruch, den man auf eine Erwerbsminderungsrente hat, lässt sich aus dem jährlichen Rentenbescheid entnehmen. Einen Richtwert, den man häufig findet sind 30% vom letzten Brutto bei kleinen und mittleren Einkommen, bei höheren sinkt der Wert bis auf 20 % vom letzten Brutto.
Beispiel 1:
Ein kaufmännischer Angestellter verdient als Single mtl. 2500 € Brutto. Er hat ein bereinigtes Netto von mtl. ca. 1600 € und erhält laut Rentenbescheid bei voller Erwerbsunfähigkeit von 480 € entspricht. Hier ergibt sich eine Lücke von 1120 € zum letzten Netto.

Da die Grundsicherung (382 € + ca. 378€ Wohnwert) auch nur sehr gering ist, lohnt sich in diesem Fall eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung, z.B. eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 820 €, um sehr viel besser zu leben als mit den Hartz IV Regelsätzen. In diesem Fall hätte der Angestellte mit einer BU ca. 1300 € Netto zum Leben oder er müsste mit 760 € pro Monat bei der Grundsicherung auskommen. In diesem Fall wird der Anspruch aus der Erwerbsunfähigkeitsrente (480 €) durch eine staatliche Transferzahlungen um 280 € aufgestockt.
Beispiel 2:
Einer Familie mit drei Kindern (3, 6,7 Jahre) und einem Selbständigen Alleinverdiener (45 Jahre) mit einem handwerklichen Beruf, der keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, verdient ein Bruttoeinkommen von ca. 4000 €. Hieraus erzielt er ein Netto von 2730 € monatlich.

Da man mit Rentenleistungen nicht besser gestellt sein darf als ohne Rentenbezug, nimmt man als Richtwert für eine angemessene Rentenhöhe maximal 80% des alten Nettolohnes an. Dieses ist in diesem Beispiel 2184 €. Die Familie hätte einen Hartz IV Anspruch von ca. 2200 €. In diesem Fall lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, da die Berufsunfähigkeitsrente lediglich die Transferzahlungen des Staates reduziert. Ferner müsste man eine sehr hohe BU-Rente absichern, die in keinem Verhältnis zum Nettoeinkommen der Familie steht, die das Geld eher für den Lebensunterhalt und die Ausbildung der Kinder benötigt.
Beispiel 3:
Einer Familie mit einem Kind (7 Jahre) und einem gut verdienendem Angestellten als Alleinverdiener mit 6000 € Monatsgehalt. Dieses entspricht einem Nettoeinkommen von 3840 €. Er hat einen Anspruch auf ca. 1200€ bei voller Erwerbsminderung und seine Grundsicherung beträgt 925 € plus Wohnwert, in der Summe 1600 €.

Ferner zahlt die Familie ein Reihenhaus ab und benötigt in der Summe ca. 3000 Euro monatlich, um den Bedarf zum Leben zu decken und die Kredite bezahlen zu können. In diesem Fall bietet sich eine Berufsunfähigkeitsrente an, um die Lücke von 1200 € auf 3200 € zu schließen. Eine BU-Rentenhöhe von ca. 2000 € reicht aus, um den gegenwärtigen Lebensstandard halten zu können.

Weiter muss auch berücksichtigt werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente normalerweise nur bis zum Eintritt in ins Rentenalter gezahlt wird. Wenn man aber aufgrund einer Berufsunfähigkeit keine eigene Rente aufbauen konnte, steht man als Rentner ohne Ansprüche da und ist wieder auf den Staat angewiesen. Deshalb muss eine Berufsunfähigkeitsrente auch genutzt werden um eine Rente aufzubauen. Es gibt auch am Markt BU-Renten, die eine lebenslange BU-Rente zahlen, was natürlich auch wieder eine höhere Prämie nach sich zieht.
Tipp:

Als Faustregel gilt, wer wenig verdient, für den lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht! Für gut und besser verdienende, die einen guten, gehobenen Lebensstandard haben, bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung in ausreichender Höhe, nach der privaten Haftpflichtversicherung, die existenziell wichtigste Versicherung. Jeder muss für seine Situation errechnen, ob sich eine Berufsunfähigkeitsrente lohnt und in welcher Höhe sie abgeschlossen werden muss, damit nicht nur der Staat von der Leistung profitiert. Man muss immer im Auge behalten, dass auf die Grundsicherung sowohl die Erwerbsminderungsrente als auch eine private Rentenversicherung oder Berufsunfähigkeitsrente angerechnet wird.
Kleine BU-Renten lohnen sich in den meisten Fällen nicht für die Versicherten sondern nur für den Staat, da auf die Grundsicherung die Berufsunfähigkeitsrente angerechnet und damit wertlos wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente oder weiteren Rentenleistungen bzw. sonstigen Einkünften bestehen. Deshalb fängt eine BU im Normalfall erst bei mindestens 800 € an und kann bis zu 3000 € insbesondere für Selbständige gehen. Sie sollte eine Beitragsdynamik zum Inflationsausgleich von 2% bis 3% haben. Auch eine Beitragssteigerung im Leistungsfall von gleicher Höhe ist sinnvoll.

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