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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Rückwirkende Anerkennung Berufsunfähigkeitsversicherung

Rückwirkende Anerkennung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

In den Versicherungsbedingungen des jeweiligen BU-Versicherers ist geregelt, dass eine Berufungsunfähigkeitsrente erst ab Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt wird. Für die rückwirkende Anerkennung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es deshalb wichtig, dass eine Berufsunfähigkeit sofort bei dem Versicherer angezeigt wird. Oftmals zahlen Versicherer auch erst nachdem die Meldung beim Versicherer eingegangen ist. Bei guten Vertragsbedingungen wird sogar bis zu 3 Jahren rückwirkend ab Meldeeingang beim Versicherer gezahlt.
Tipp:
Eine Meldung der Berufsunfähigkeit muss sofort dem Versicherer gemeldet werden. Bitte nicht warten, bis das Krankentagegeld ausgelaufen ist.

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