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Kündigung bei BU Beitragserhöhung

Kündigung bei einer Prämien- bzw. Beitragserhöhung nach §14 VVG

Die Regelung zur Kündigung bei einer Beitragserhöhung nach § 14 VVG erlaubt jedem Versicherungsnehmer seinen Vertrag zu kündigen, wenn sich der Beitrag bzw. die Prämie erhöht. Die Kündigung muss zeitnah d.h. spätestens vier Wochen, nachdem der Versicherer die Prämienerhöhung kundgetan hat, erfolgen.




Beispiel: Text eines Kündigungsschreibens zur Kündigung bei einer Beitragserhöhung § 14 VVG.
VON:

AN:

Policennummer / Versicherungsnummer – Kündigung meines Vertrages nach & 40 VVG

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine oben aufgeführte Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Kündigung erfolgt aufgrund einer Prämienerhöhung ohne Leistungsanpassung.
Ferner entziehe ich Ihnen das Recht zur Einzugsermächtigung von meinem Konto nach Beendigung des Versicherungsvertrages für die o.a. Police.
Bitte schicken Sie mir eine Eingangsbestätigung meiner Kündigung zu.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

Tipp:
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer Beitragserhöhung zu kündigen ist sehr einfach, eine neue zu bekommen hängt vom Gesundheitszustand ab. Auch sind die BU Prämien für ältere höher als für jüngere Menschen. Insbesondere bei größeren gesundheitlichen Einschränkungen raten wir von einer Kündigung ab, da man wahrscheinlich keine andere Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen wird.

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