BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
Tippgeberprovision BerufsunfähigkeitsversicherungBerufsunfähigkeitsversicherung Vergleich: BU-Vergleich mit Testsiegern!
Direkt vergleichen, sparen und online Bonus beziehen


HEADER: Stuttgarter Berufsunfähigkeitsversicherung BU-PLUS



VersichererStuttgarter Lebensversicherung a.G.
TarifBU-PLUS Tarif 91
  
AllgemeinTariferläuterung
Besonders für BerufsgruppenDurchweg für alle Berufsgruppen* Sondereinstufung für Handwerksmeister mit mind. 5 Vollzeitbeschäftigten und mind. 75% kfm. Tätigkeit in BG II. Weitere ähnliche Berufe ebenfalls aber nur auf Anfrage und Einzelfallentscheidung über die FD München
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente20.000.- EUR (bis Eintrittsalter 45 Jahre)
 15.000.- EUR (Eintrittsalter über 46 Jahre)
Maximale mtl. BU-RenteEintrittsalter ≤ 45 Jahre:
 BU-Jahresrente über 20.000 € Gruppe 1
 BU-Jahresrente über 30.000 € Gruppe 2
 BU-Jahresrente über 40.000 € Gruppe 3
  
 Eintrittsalter ≥ 45 Jahre:
 BU-Jahresrente über 15.000 € Gruppe 1
 BU-Jahresrente über 25.000 € Gruppe 2
 BU-Jahresrente über 35.000 € Gruppe 3
  
 Anmerkung: über 36.000 EUR Jahresrente nur in Kombination Risiko-LV + BUZ-PLUS
 Gruppe 1 ärztliches Zeugnis mit HIV-Test
 Gruppe 2 zusätzlich EKG, Ergometrie und Laborwerte Gruppe 3 zusätzlich Elektrophorese, Elektrokardiogramm, abnominelle Sonographie und kleine Lungenfunktionsprüfung
Lebenslange BU Rentenein
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVGnein
Kostenübernahme des Versicherers fürJa
geforderte Untersuchungen 
Prognosezeitraum6 Monate
Leistungsanspruch6 Monate
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%)nein
Gesundheitliche Beeinträchtigungen undKrankheit,
Anforderungen für NachweisführungKörperverletzung oder mehr als altersentsprechenden
 Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
 sind
Gleichstellung der PflegestufeDas Ausmaß der Pflegebedürftigkeit wird
im Leistungsfallnach der Anzahl der Punkte eingestuft. Wir leisten,
 wenn mindestens ein Punkt erreicht ist.
  
Versicherter Beruf im LeistungsfallTariferläuterung
Leitungsanspruch im letztenja
Beruf ohne Einschränkungen 
Leistungsfallprüfung fürnein
vorherige Berufe 
Unbefristete Leistungen bei BUnein,
  zeitlich befristet auf 60 Monate
Besonderheiten im versicherten Berufnein
  
VerweisungsbedingungenTariferläuterung
Verzicht auf abstrakte Verweisungja
Einschränkungen der VerweisungsmöglichkeitDie Lebensstellung ist gewahrt, wenn der neue Beruf in Einkommen, sozialem Ansehen und Wertschätzung des zuvor ausgeübten Beruf nicht oder nicht wesentlich nachsteht. Das voraussichtlich erzielbare jährliche Bruttojahreseinkommen muss mindestens 80% des durchschnittlichen jährlichen Bruttoarbeitseinkommens der letzten 3 Jahre betragen
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisungja
Nachprüfungsverfahren:ja,
Verzicht auf abstrakte Verweisung es kann nur das Fortbestehen und den Grad der Berufsunfähigkeit erneut geprüft werden. Dabei wird auch überprüft ob die versicherte Person eine andere berufliche Tätigkeit ausübt, wobei neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt werden
Erstprüfungsverfahren:nein
Verzicht auf konkrete Verweisung 
Besondere Regelung bei Verweisungnein
  
LeistungszusageTariferläuterung
befristete Leistungsanerkennungja, max. auf 18 Monate
Zeitpunkt des Leistungsanspruchsab dem 1. Monat
Begrenzung der rückwirkende Leistungnein, nur die gesetzliche Verjährungsfrist
bei verspäteter Meldung  
  
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungTariferläuterung
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzungja
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen AnzeigepflichtenInnerhalb der ersten 5 Jahre;
 bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre;
 bei Eintritt des Leistungsfalles vor Ablauf dieser Frist ohne vertragliche zeitliche Befristung
  
ÜberbrückungsmöglichkeitenTariferläuterung
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldesnein – Keine KTG-Leistung vorhanden
Wiedereingliederungshilfe ja einmalig in Höhe der aktuellen Monatsrente X 12, begrenzt auf 10.000 EUR
  
AngemessenheitsprüfungTariferläuterung
Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenEine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht. Eine Berufsunfähigkeitsrente gilt in der Regel dann als angemessen, wenn der gesamte BU-Schutz (also aus allen Policen) nicht mehr als 60 % des Bruttoarbeitseinkommens ausmacht.
Basis für Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenEs erfolgt keine weitere Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Vertragsabschluss im Zuge der vorvertraglichen Anzeigepflichten. Siehe Frage 48
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen bei Antragsstellung auf Grundlage der Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit bzw. der auf die versicherte Person entfallende Brutto-Gewinn. Bis zu 100.000 EUR können bis zu 60 % abgesichert werden (inklusive schon bestehender BU-Versicherungen)
Basis für Angemessenheitsprüfung bei SelbständigenEs erfolgt keine weitere Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall. Die Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Vertragsabschluss im Zuge der vorvertraglichen Anzeigepflichten. Siehe Frage 49
  
Mitwirkungspflichten des VersicherungsnehmersTariferläuterung
VN-Mitwirkungspflicht beschränktja,
 medizinische Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare Maßnahmen beschränkt
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserungnein, Änderungen des Gesundheitszustandes müssen unverzüglich gemeldet werden
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel)Im Regelfall ja. Die Stuttgarter behält sich jedoch vor im Einzelfall einen begutachtenden Arzt bei Untersuchungen im Rahmen der Nachprüfung eines Leistungsfalls zu bestellen.
  
Möglichkeit einer NachversicherungTariferläuterung
Nachversicherungsmöglichkeitenja, sowohl bei Heirat, Geburt bzw. Adoption eines Kindes; das Recht muss innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt des Ereignisses und max. bis zum 45. Lebensjahr des VN ausgeübt werden; die Restlaufzeit des Vertrages muss 5 Jahre betragen; max. Erhöhung 50% der ursprünglich vereinbarten Jahresrente
(Heirat und Geburt) 
Nachversicherungsmöglichkeitenja, gilt auch für Immobilienkauf und Mehrverdienst im Beruf
(sonstige) 
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoptionja, aber nur in Ausnahmefällen kann bei allen Nachversicherungsoptionen der Nachweis verlangt werden, dass durch diese Erhöhung eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Berufnein
  
Zeitraum bei den GesundheitsfragenTariferläuterung
für ambulante Gesundheitsfragen5 Jahre
für stationäre Gesundheitsfragen5 Jahre
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen5 Jahre
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragenja,
 Frage nach Erwerbsminderung und Wehrdienstbeschädigung
  
RatingsTariferläuterung
Morgen & Morgen Rating5 Sterne
Franke & Bornberg RatingFFFplus
Fitch RatingA
  
Besonderheiten / AlleinstellungsmerkmaleSpezialtarif: BU PLUS life:
 Besonderheit doppelte BU-Rentenleistung innerhalb der ersten 36 Leistungsmonate


nach obennach oben