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Karenzzeit BU

Karenzzeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung / BU

Versicherer haben die Möglichkeit in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Karenzzeit zu vereinbaren. Erst nach Ablauf dieser Karenzzeit der BU beginnt auch die Leistungspflicht des Versicherers. Je länger eine Karenzzeit ist, umso geringer werden die monatlichen Beiträge und umso höher ist die finanzielle Belastung des Versicherungsnehmers im Leistungsfall. Typische Karenzzeiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegen zwischen 6 Monaten und 2 Jahren. Während der Karenzzeit sind keine Beiträge für die BU zu entrichten, was den Versicherungsnehmer etwas entlastet.
Beispiel:
In einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist vertraglich eine Karenzzeit von 2 Jahren vereinbart worden und der Versicherte wird ein Jahr nach Vertragsbeginn berufsunfähig. Jetzt fängt die Karenzzeit für zwei Jahre an zu laufen. Nach den zwei Jahren, also drei nach Vertragsbeginn, zahlt der Versicherer erst die Rente. Diese hat nichts mit dem Vertragsbeginn zu tun sondern nur mit dem Beginn der Berufsunfähigkeit.
Tipp:
Da während der Karenzzeit der Versicherer nicht zahlt, muss der Versicherungsnehmer genügend Eigenkapital haben, um diesen Zeitraum zu überbrücken. Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, soll lieber eine höhere Prämie zahlen und die Karenzzeit reduzieren.

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