BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
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Württembergische Berufsunfähigkeitsversicherung BURV



VersichererWürttembergischen Lebensversicherung AG
TarifBURV
  
AllgemeinTariferläuterung
Besonders für BerufsgruppenSchüler, Azubis, Studenten (voller BU-Schutz ab Beginn), Selbständige Handwerker, GGF, Angestellte/Arbeiter
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente24.000 EUR
 unabhängig vom Eintrittsalter
Maximale mtl. BU-Rentebis 5.000 EUR (darüberhinaus Einzelfallentscheidung)
 Ärztliches Zeugnis + EKG +zusätzliche Blutuntersuchungen
Lebenslange BU Rentenein
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVGnein
Kostenübernahme des Versicherers fürja
geforderte Untersuchungen 
Prognosezeitraum6 Monate
Leistungsanspruch6 Monate
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%)nein
Gesundheitliche Beeinträchtigungen undBerufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren bei Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben, wie sie ihn ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübt hat.
Anforderungen für Nachweisführung 
Gleichstellung der PflegestufePflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für die in Absatz 3 genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. Wir leisten bei 3 oder mehr Punkten.
im Leistungsfall 
  
Versicherter Beruf im LeistungsfallTariferläuterung
Leitungsanspruch im letztenja
Beruf ohne Einschränkungen 
Leistungsfallprüfung fürnein
vorherige Berufe 
Unbefristete Leistungen bei BUnein,
 zeitlich befristet auf 3 Jahre
Besonderheiten im versicherten Berufnein
  
VerweisungsbedingungenTariferläuterung
Verzicht auf abstrakte Verweisungja
Einschränkungen der VerweisungsmöglichkeitWir verzichten darauf, die versicherte Person auf eine vergleichbare Tätigkeit abstrakt zu verweisen, die die Person nicht konkret ausübt. Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Unter dem Begriff der bisherigen Lebensstellung ist sowohl das erzielte Einkommen als auch das soziale Ansehen der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit zu verstehen. Dabei ist für die versicherte Person eine zumutbare Einkommensreduzierung möglich. Diese wird von uns je nach Lage des Einzelfalls auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegte Größe im Vergleich zum jährlichen Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen
 Beeinträchtigung begrenzt.
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisungnein;
 nur bei vorrübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben
Nachprüfungsverfahren: 
Verzicht auf abstrakte Verweisungja;
 auf die Berücksichtigung neu erworbener beruflicher Fähigkeiten wird ausdrücklich hingewiesen
Erstprüfungsverfahren:nein
Verzicht auf konkrete Verweisung 
Besondere Regelung bei VerweisungEs liegt Berufsunfähigkeit nicht vor, wenn ein Selbstständiger oder Gesellschafter durch zumutbare Umorganisation eine Tätigkeit ausüben kann. Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie aufgrund der Gesundheitsverhältnisse möglich und wirtschaftlich zweckmäßig ist, die bisherige Stellung als Betriebsinhaber oder Gesellschafter im Wesentlichen unverändert bleibt und sich die durch die Umorganisation hervorgerufenen Einkommensveränderungen
 in den von der Rechtsprechung vorgegebenen Grenzen bewegen.
  
LeistungszusageTariferläuterung
befristete Leistungsanerkennungnein,
 ausser in begründeten Ausnahmen, z.B. bei Selbstständigen, deren Berufsunfähigkeit durch eine zumutbare Umorganisation ihres Betriebes enden könnte, ist eine Befristung unseres
 Leistungsanerkenntnisses (maximal bis zu insgesamt 12 Monaten) zulässig. Spätestens danach erfolgt die endgültige Entscheidung über unsere Leistungspflicht ohne zeitliche Befristung.
Zeitpunkt des Leistungsanspruchsmit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit bzw. die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist
Begrenzung der rückwirkende Leistungnein,
bei verspäteter Meldung nur die gesetzliche Verjährungsfrist
  
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungTariferläuterung
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzungja
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen AnzeigepflichtenInnerhalb der ersten 5 Jahre;
 bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre;
 bei Eintritt des Leistungsfalles vor Ablauf dieser Frist ohne vertragliche zeitliche Befristung
  
ÜberbrückungsmöglichkeitenTariferläuterung
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldesnein
Wiedereingliederungshilfe nein
  
AngemessenheitsprüfungTariferläuterung
Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenEine Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Antragstellung.
 Max. 80% des Nettoeinkommens.
 Ab bestimmten BUR-Grenzen reicht die Eigenangabe durch den VN nicht mehr aus. Hierzu benötigen wir gesicherte Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre in Form von Gehaltsnachweisen.
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestelltenauf Basis des Nettoeinkommens das zum Zeitpunkt des Leistungsfalles vom VN bezogen wurde
Angemessenheitsprüfung bei SelbständigenEine Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Antragstellung.
 Max. 80% des Nettoeinkommens.
 Ab bestimmten BUR-Grenzen reicht die Eigenangabe durch den VN nicht mehr aus. Hierzu benötigen wir gesicherte Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre in Form von Steuerbescheiden letzten 3 Jahre.
 Maßgeblich ist hier Gewinn aus Praxis/aus Gewerbe nach Abzug aller Betriebsausgaben und Steuern (auch persönliche Steuern).
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigenauf Basis des Nettoerwerbseinkommens das zum Zeitpunkt des Leistungsfalles vom VN bezogen wurde
  
Mitwirkungspflichten des VersicherungsnehmersTariferläuterung
VN-Mitwirkungspflicht beschränktja,
 medizinische Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare Maßnahmen beschränkt
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserungnein
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel)ja, aber eingeschränkt.
 Die Verpflichtung gilt nur für zumutbare Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind. Keine Verpflichtung, operative Behandlungsmaßnahmen durchführen zu lassen.
  
Möglichkeit einer NachversicherungTariferläuterung
Nachversicherungsmöglichkeitenja,
(Heirat und Geburt)sowohl bei Heirat als auch bei Geburt/Adoption. Das Recht muss innerhalb von 6 Monaten und max. bis zum 45. Lebensjahr des VN ausgeübt werden; Im Rahmen dieser Option kann bis zu 50 % der bisher vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, höchstens jedoch 6.000 EUR jährliche Berufsunfähigkeitsrente, nachversichert werden
Nachversicherungsmöglichkeitenja, bei folgenden Ereignissen:
(sonstige)- Das Bruttoeinkommen der versicherten Person aus nichtselbstständiger Tätigkeit ist in den letzten 3 Jahren um mindestens 30 % gestiegen.
 - Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als selbstständige(r) Handwerker oder Handwerkerin.
 - Aufnahme eines Darlehens von mindestens 100.000 EUR
 durch die versicherte Person zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie.
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoptionja.
 Die Summe aus allen versicherten privaten Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten und gleichartigen Ansprüchen aus gesetzlichen oder betrieblichen Versorgungssystemen darf durch die Nachver-sicherung nicht höher sein als 80 % des Nettoeinkommens der versicherten Person bzw. nicht höher als 80 % des Nettoerwerbs-einkommens bei Selbstständigen.
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Berufnein
  
Zeitraum bei den GesundheitsfragenTariferläuterung
für ambulante Gesundheitsfragen5 Jahre
für stationäre Gesundheitsfragen10 Jahre
 10 Jahre wegen Behandlung Drogen, Betäubungs-, Rauschmitteleinnahme
 10 Jahre wegen Behandlung der Folgen von Alkoholgenuss
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen5 Jahre
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragenja, Frage nach HIV
  
RatingsTariferläuterung
Morgen & Morgen Rating5 Sterne
Franke & Bornberg RatingFFF
Fitch RatingA
  
Besonderheiten / AlleinstellungsmerkmaleIn der selbständigen BU ist bei Beitragsfreistellung eine beitragsfreie BU möglich.
 Für alle Berufsklassen einheitliches Bedingungswerk.
  
 Berufsunfähigkeitsschutz gegen Einmalbeitrag.
  
 Jährliche Rentenerhöhung in Höhe von 2,3% im Leistungsbezug nach den aktuellen Überschusssätzen.
  
 Einziger Versicherer mit 5 Sterne-BU der Schüler bis zum 67. Lebensjahr versichert.
  
 Bessere Einstufung um eine Berufsgruppe für selbständige Handwerker und GGF:
 Bei mindestens 5 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und bei Handwerkern zusätzlich Meister- bzw. Gesellenbrief im ausgeübten Beruf.
  
 GGF mit mehr als 50 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern werden prinzipiell in Berufsgruppe 1 eingestuft.


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