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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Nachversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung

Prognosezeitraum Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Prognosezeitraum in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Zeitspanne, für die ein Versicherungsnehmer voraussichtlich nicht berufsfähig sein wird. Normalerweise kann man erst später bestätigen, dass eine Berufsunfähigkeit vorgelegen hat, da eine gesundheitliche Analyse auch eine gewisse Zeit erfordert, um einen Zustand auf berufsunfähig attestieren zu können.
Falls im Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, muss der Versicherer auch keine Leistung erbringen. Wenn man allerdings über den Prognosezeitraum hinaus von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben ist, zahlt die Berufsunfähigkeitsrente sofort. Dies passiert in der Praxis allerdings nur sehr selten, da man immer eine mögliche Verbesserung des Gesundheitsstatus einkalkulieren muss. Damit trägt der Versicherte das finanzielle Risiko für den Prognosezeitraum, welches aber durch eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden kann.
Tipp:
Der Zeitraum der Prognosezeit, der zwischen 6 Monaten und drei Jahren liegen kann, ist ein wichtiges Qualitätskriterium für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einem guten Bedingungswerk liegt die vertragliche Prognosezeit bei 6 Monaten. Bei guten BU-Bedingungen werden die BU-Renten auch rückwirkend bezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit später festgestellt wird.
Es gibt auch einen Versicherer (Condor), der bei einer Krankschreibung nach dem sechsten Monat automatisch die BU-Rente zahlt ohne dass eine Berufsunfähigkeit festgestellt sein muss ("gelbe Schein" – Regelung, siehe Conder AVB-BUZ, Absatz 8 §2).

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