BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
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ERGO Berufsunfähigkeitsversicherung TOP-BUZ/TOP-IZ



VersichererERGO Leben/DANV
TarifTOP-BUZ/TOP-IZ
  
AllgemeinTariferläuterung
Besonders für BerufsgruppenHM :Handwerker , Kraftfahrer, Beamte (z. B. Lehrer) DANV: kfm. Akademiker, Juristen , Steuerberater etc.
Maximale mtl. BU-Rente über GesundheitsrenteBis 49 Jahre 24.000,-- Euro Ab 50 Jahre 18.000,-- Euro
Maximale mtl. BU-RenteDer Höhe nach gibt es keine feste Begrenzung. Natürlich müssen die Einkommensverhältnisse nachhaltig entsprechen. Daher kann es sich nur um Einzelfallentscheidungen handeln
Lebenslange BU Rentenein
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVGDerzeit verzichten wir noch nicht auf § 163.Es wird aber gerade geprüft, ob nicht doch verzichtet werden kann.
Kostenübernahme des Versicherers fürja
geforderte Untersuchungen 
Prognosezeitraum6 Monate
Leistungsanspruch6 Monate
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%)nein
Gesundheitliche Beeinträchtigungen undNur Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall können zur BU führen. Der Krankheitszustand und die Funktionsbeeinträchtigung müssen medizinisch objektiviert sein und von den behandelnden Ärzten durch entsprechende Atteste nachgewiesen werden.BU besteht aber nicht allein aus dieser gesundheitlichen Komponente. Deshalb kommt es nicht allein auf die Beeinträchtigung der allgemeinen Leistungsfähigkeit oder Belastbarkeit an. Es geht vielmehr darum, wie sich die gesundheitliche Beeinträchtigung in Ihrer konkreten Berufsausübung auswirkt. Maßgebend ist, ob Sie Ihren Beruf noch so ausüben können, wie Sie das in gesunden Tagen getan haben
Anforderungen für Nachweisführung 
Gleichstellung der PflegestufeIst die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen pflegebedürftig mindestens im Umfang von 3 Bewertungspunkten gewesen und deswegen täglich gepflegt worden, gilt dieser Zustand von Beginn an als Berufsunfähigkeit
im Leistungsfall 
  
Versicherter Beruf im LeistungsfallTariferläuterung
Leitungsanspruch im letztenVersichert ist der Beruf, den Sie zuletzt ausgeübt haben, und zwar so, wie er ausgestaltet war, als Ihre Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war. Wir müssen daher prüfen, wie Ihr Arbeitsfeld tatsächlich beschaffen war und welche Anforderungen es an Sie stellte.
Beruf ohne Einschränkungen 
Leistungsfallprüfung fürEinen Berufswechsel brauchen Sie uns nicht anzuzeigen. Ihr neuer Beruf gilt automatisch als "maßgeblicher Beruf" für die Feststellung Ihrer BU - selbst dann, wenn Sie ihn beim Eintritt der BU erst kurze Zeit ausgeübt haben. Bei diesem Beruf muss es sich aber um eine im Rahmen der geltenden Rechtsordnung ausgeübte Erwerbstätigkeit handeln, die auf den Erwerb des Lebensunterhalts angelegt ist
vorherige Berufe 
Unbefristete Leistungen bei BUEine vorübergehende Unterbrechung der Berufstätigkeit (z.B. wegen Mutterschutz, Wehrdienst oder Elternzeit) ist unbeachtlich. Sollten Sie während dieser Zeit berufsunfähig werden, ist nach wie vor der von Ihnen zuletzt ausgeübte "unterbrochene" Beruf mit den konkreten Anforderungs- und Tätigkeitsprofilen unmittelbar vor der Unterbrechung maßgeblich.
Besonderheiten im versicherten Berufnein
  
VerweisungsbedingungenTariferläuterung
Verzicht auf abstrakte Verweisungja
Einschränkungen der VerweisungsmöglichkeitMöglich ist jedoch die konkrete Verweisung. Dies bedeutet, wir können Sie ggf. verweisen, wenn Sie tatsächlich einen anderen Beruf ausüben. Dabei prüfen wir, ob der neue Beruf Ihre Lebensstellung wahrt. Dies ist nicht der Fall, wenn der Wechsel der beruflichen Tätigkeit mit Einkommenseinbußen von mehr als 20 Prozent verbunden ist. Die Lebensstellung ist ebenfalls nicht gewahrt, wenn die soziale Wertschätzung der nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit geringer ist als die des früheren Berufes
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisungdie Bedingungen Ihrer BUZ /BUV erlauben kein einseitig befristetes oder mit anderen Bedingungen belastetes Leistungsanerkenntnis. Wenn wir Ihren Anspruch anerkannt haben, erhalten Sie für die Dauer der BU unsere Leistungen, längstens bis zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Leistungsdauer.
Nachprüfungsverfahren:ja
Verzicht auf abstrakte Verweisung 
Erstprüfungsverfahren:nur bei DANV und hier natürlich nur beim versicherbaren Personskreis
Verzicht auf konkrete Verweisung 
Besondere Regelung bei Verweisungnein
  
LeistungszusageTariferläuterung
befristete Leistungsanerkennungnein
Zeitpunkt des Leistungsanspruchsab dem 1. Monat
Begrenzung der rückwirkende Leistungnein
bei verspäteter Meldung  
  
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungTariferläuterung
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzungja
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen AnzeigepflichtenInnerhalb 5 Jahre, Ausnahme HIV 10 Jahre
  
ÜberbrückungsmöglichkeitenTariferläuterung
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldesnein
Wiedereingliederungshilfe nein
  
AngemessenheitsprüfungTariferläuterung
Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenBereits bei Antrags-/Anfragestellung.
 Allgemeine Aufnahmerichtlinie: 2/3 des letzten Bruttoeinkommens. Ab 24.001 € BUZ-Jahresrente verlangen wir eine zusätzliche Erklärung vom Antragssteller zu dessen "Einkommens- und Versorgungssituation", ab 36.001 € Einkommensnachweise aus den letzten 3 Kalenderjahren. Sofern das jährliche Brutto-Jahreseinkommen 45.000 € übersteigt, gilt folgendes: Bei Brutto-Arbeitseinkommen von 45.001 bis 60.000 € beträgt die max. versicherbare BU-Rente einschl. Vorversicherungen einheitlich 30.000€. Bei Brutto-Arbeitseinkommen ab 60.001 € bis 100.000 € darf die maximal versicherbare BU-Rente die Hälfte des Brutto-Arbeitseinkommens nicht überschreiten. Bei Jahresrenten ab 50.001 € bildet das Netto-Einkommen die Berechnungsbasis. Es muss mindestens doppelt so hoch sein wie die versicherbare Jahresrente.
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestelltenes gelten die versicherten Renten bei Vertragsschluss
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigenwie oben
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigenes gelten die versicherten Renten bei Vertragsschluss
  
Mitwirkungspflichten des VersicherungsnehmersTariferläuterung
VN-Mitwirkungspflicht beschränktJa
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher VerbesserungNein, Haben sich der Grad der Berufsunfähigkeit auf weniger als 50 Prozent oder Art und Umfang der Pflege unter das Ausmaß von § 2 Ziffern 6 und 7 vermindert, werden wir von der Leistung frei. In diesem Fall legen wir Ihnen die Veränderung in Textform dar und teilen die Einstellung unserer Leistungen dem Anspruchsberechtigten in Textform mit; sie wird mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden.
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel)Ja
  
Möglichkeit einer NachversicherungTariferläuterung
NachversicherungsmöglichkeitenDie Nachversicherungsgarantie ist vom Haupttarif abhängig
(Heirat und Geburt) 
NachversicherungsmöglichkeitenDie Nachversicherungsgarantie ist vom Haupttarif abhängig
(sonstige) 
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoptionnein, es gibt ja bedingungsgemäße Summenbegrenzungen
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten BerufNein
  
Zeitraum bei den GesundheitsfragenTariferläuterung
für ambulante Gesundheitsfragen5 Jahre
 10 Jahre bei ambulanten Operationen
für stationäre Gesundheitsfragen5 Jahre
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen10 Jahre bei Psyche bzw. Drogen
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragenja, HIV
  
RatingsTariferläuterung
Morgen & Morgen Ratingz. Zt. 4 Sterne
Franke & Bornberg RatingFFF
Fitch RatingAA-
  
Besonderheiten / AlleinstellungsmerkmaleDienstunfähigkeitsklausel für Beamte:
 Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.
 Wird die BUZ zu einer Altersrentenversicherung abgeschlossen, ist bis zu einem Gesamt-Bruttobeitrag von 250 EUR monatlich und einem Eintrittsalter von bis zu 48 Jahren keine Gesundheitsprüfung erforderlich.


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