
Angemessenheitsprüfung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Angemessenheitsprüfung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine BU-Versicherung gewünscht wird. Es wird dabei geprüft, ob die beantragte Rente in einem angemessenem Verhältnis zum Einkommen und zu bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen des Versicherungsnehmers steht.
Eine Berufsunfähigkeitsrente gilt in der Regel dann als angemessen, wenn der gesamte BU-Schutz (also aus allen Policen) nicht mehr als 70 Prozent des Bruttoeinkommens ausmacht.
Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen haben bei der Angemessenheitsprüfung bezüglich der 70% aber Sonderregelungen, die z.B. auf Studenten, Hausfrauen oder Auszubildende anzuwenden sind. Bitte kontaktieren Sie uns bezüglich offener Fragen zu den Sonderregelungen bei der Angemessenheitsprüfung.