Versicherer | uniVersa Lebensversicherung a.G. |
Tarif | BUZ B08 |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | Umfassende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für nahezu alle Berufsgruppen (z.B. Selbstständige, Angestellte, Beamte, Hausfrauen und Studenten) |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | Bis max. 24000,- EUR |
Maximale mtl. BU-Rente | Max.5.000,-EUR, |
| zw.2.001,-und 2.500,-sind ärztl. Zeugnis und HIV Test, |
| ab 2.501,-EUR zusätzlich EKG mit Brustwandableitungen und Laborbild erforderlich |
Lebenslange BU Rente | nein |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | ja |
Kostenübernahme des Versicherers für | (ja) |
geforderte Untersuchungen | hält sich die VP im Ausland auf und werden ärztl. Untersuchungen in Deutschland verlangt, übernehmen wir die Untersuchungskosten und die Reise- und Aufenthaltskosten innerhalb von Deutschland |
Prognosezeitraum | 6 Monate |
Leistungsanspruch | 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | nein |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und | Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall; |
Anforderungen für Nachweisführung | Darstellung der Ursache für den Eintritt der BU, ausführliche Bericht der Ärzte, Unterlagen über den Beruf des Versicherten |
Gleichstellung der Pflegestufe | BU liegt vor bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 15 Abs. (1) (Pflegestufe I, II bzw. III) SGB XI |
im Leistungsfall | |
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Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten | ja |
Beruf ohne Einschränkungen | |
Leistungsfallprüfung für | nein |
vorherige Berufe | |
Unbefristete Leistungen bei BU | ja |
Besonderheiten im versicherten Beruf | nein |
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Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht |
| Als der bisherigen Lebensstellung entsprechend wird dabei nur eine Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt; |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | ja |
Nachprüfungsverfahren: | ja |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | |
Erstprüfungsverfahren: | nein |
Verzicht auf konkrete Verweisung | |
Besondere Regelung bei Verweisung | nein |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | nein |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | ab dem 1. Tag |
Begrenzung der rückwirkende Leistung | nein, nur die gesetzliche Verjährungsfrist |
bei verspäteter Meldung | |
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | ja |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | Innerhalb der ersten 5 Jahre; |
| bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre; |
| bei Eintritt des Leistungsfalles vor Ablauf dieser Frist ohne zeitliche Befristung |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | nein, uniSafe HQ stellt einen nahtlosen Übergang von KT-Leistungen zu BU-Leistungen sicher. Es stellt kein Überbrückungsgeld dar, die Leistungsentscheidung bei uniSafe HQ muss zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein |
Wiedereingliederungshilfe | ja, Voraussetzung 2 Jahre Leistungsbezug |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Wenn die Summer aller Versorgungsanwartschaften |
| (z.B. private BU-Renten, bAV u.a. Versorgungsträger) bei BU-Renten von bis zu 24.000€ p.a. 85% bzw. bei höheren BU-Renten 75% des Nettoeinkommens nicht übersteigt |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | es erfolgt keine Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall; |
| sofern durch den VN zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss keine Obliegenheitsverletzung begangen wurde, wird die vereinbarte BU-Rente bezahlt |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | wie oben, wobei vom Gewinn nach Steuern ausgegangen wird |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | es erfolgt keine Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall; |
| sofern durch den VN zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss keine Obliegenheitsverletzung begangen wurde, wird die vereinbarte BU-Rente bezahlt |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | ja, Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare Maßnahmen beschränkt |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | nein |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | nein |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten | ja, sowohl bei Heirat als auch bei Geburt; |
(Heirat und Geburt) | das Recht muss innerhalb von 3 Monaten und max. bis zum 48. Lebensjahr der VP ausgeübt werden; |
| max. Erhöhung 50% der versicherten Jahresrente (max. 6.000 EUR pro Erhöhung), Summe aller BU-Renten darf insgesamt nicht mehr als 30.000 EUR betragen und die Summe aller BU-Anwartschaften der VP darf 85 % des Netto-EK der VP nicht übersteigen |
Nachversicherungsmöglichkeiten | ja, für weitere 7 Ereignisse wie z.B. |
(sonstige) | Adoption, Scheidung, Immobilienerwerb, Wechsel in die berufl.. Selbstständigkeit …; |
| sowie bei Einkommenserhöhung |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | ja, |
| bei allen Nachversicherungsoptionen werden Nachweise verlangt, dass durch diese Erhöhung eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | ja, |
| bei allen Nachversicherungsoptionen wird der zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausgeübte Beruf geprüft und ggfs. eine BG - Umstufung vorgenommen |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
für stationäre Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | ja, Frage nach HIV |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 4 Sterne Gesamtrating |
| 5 "Sterne" Bedingungsrating |
Franke & Bornberg Rating | FF |
Fitch Rating | - |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | Lückenloser Übergang von KT- zu BU-Leistung mit der unisafe-Bearbeitungsgarantie; |
| Dienstunfähigkeitsklausel bei Beamten; Absicherung von Studenten bei Studierunfähigkeit (BU-JR max. 12.000 EUR); |
| Absicherung von Hausfrauen gegen Berufsunfähigkeit |