BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
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uniVersa Versicherung - Berufsunfähigkeitsversicherung B08



VersichereruniVersa Lebensversicherung a.G.
TarifBUZ B08
  
AllgemeinTariferläuterung
Besonders für BerufsgruppenUmfassende Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für nahezu alle Berufsgruppen (z.B. Selbstständige, Angestellte, Beamte, Hausfrauen und Studenten)
Maximale mtl. BU-Rente über GesundheitsrenteBis max. 24000,- EUR
Maximale mtl. BU-RenteMax.5.000,-EUR,
 zw.2.001,-und 2.500,-sind ärztl. Zeugnis und HIV Test,
 ab 2.501,-EUR zusätzlich EKG mit Brustwandableitungen und Laborbild erforderlich
Lebenslange BU Rentenein
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVGja
Kostenübernahme des Versicherers für(ja)
geforderte Untersuchungenhält sich die VP im Ausland auf und werden ärztl. Untersuchungen in Deutschland verlangt, übernehmen wir die Untersuchungskosten und die Reise- und Aufenthaltskosten innerhalb von Deutschland
Prognosezeitraum6 Monate
Leistungsanspruch6 Monate
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%)nein
Gesundheitliche Beeinträchtigungen undKrankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechender Kräfteverfall;
Anforderungen für NachweisführungDarstellung der Ursache für den Eintritt der BU, ausführliche Bericht der Ärzte, Unterlagen über den Beruf des Versicherten
Gleichstellung der PflegestufeBU liegt vor bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 15 Abs. (1) (Pflegestufe I, II bzw. III) SGB XI
im Leistungsfall 
  
Versicherter Beruf im LeistungsfallTariferläuterung
Leitungsanspruch im letztenja
Beruf ohne Einschränkungen 
Leistungsfallprüfung fürnein
vorherige Berufe 
Unbefristete Leistungen bei BUja
Besonderheiten im versicherten Berufnein
  
VerweisungsbedingungenTariferläuterung
Verzicht auf abstrakte Verweisungja
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeiteine andere Tätigkeit konkret ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht
 Als der bisherigen Lebensstellung entsprechend wird dabei nur eine Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt;
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisungja
Nachprüfungsverfahren:ja
Verzicht auf abstrakte Verweisung 
Erstprüfungsverfahren:nein
Verzicht auf konkrete Verweisung 
Besondere Regelung bei Verweisungnein
  
LeistungszusageTariferläuterung
befristete Leistungsanerkennungnein
Zeitpunkt des Leistungsanspruchsab dem 1. Tag
Begrenzung der rückwirkende Leistungnein, nur die gesetzliche Verjährungsfrist
bei verspäteter Meldung  
  
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungTariferläuterung
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzungja
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen AnzeigepflichtenInnerhalb der ersten 5 Jahre;
 bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre;
 bei Eintritt des Leistungsfalles vor Ablauf dieser Frist ohne zeitliche Befristung
  
ÜberbrückungsmöglichkeitenTariferläuterung
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldesnein, uniSafe HQ stellt einen nahtlosen Übergang von KT-Leistungen zu BU-Leistungen sicher. Es stellt kein Überbrückungsgeld dar, die Leistungsentscheidung bei uniSafe HQ muss zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein
Wiedereingliederungshilfe ja, Voraussetzung 2 Jahre Leistungsbezug
  
AngemessenheitsprüfungTariferläuterung
Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenWenn die Summer aller Versorgungsanwartschaften
 (z.B. private BU-Renten, bAV u.a. Versorgungsträger) bei BU-Renten von bis zu 24.000€ p.a. 85% bzw. bei höheren BU-Renten 75% des Nettoeinkommens nicht übersteigt
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestelltenes erfolgt keine Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall;
  sofern durch den VN zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss keine Obliegenheitsverletzung begangen wurde, wird die vereinbarte BU-Rente bezahlt
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigenwie oben, wobei vom Gewinn nach Steuern ausgegangen wird
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigenes erfolgt keine Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall;
  sofern durch den VN zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss keine Obliegenheitsverletzung begangen wurde, wird die vereinbarte BU-Rente bezahlt
  
Mitwirkungspflichten des VersicherungsnehmersTariferläuterung
VN-Mitwirkungspflicht beschränktja, Mitwirkungspflicht wird auf zumutbare Maßnahmen beschränkt
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserungnein
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel)nein
  
Möglichkeit einer NachversicherungTariferläuterung
Nachversicherungsmöglichkeitenja, sowohl bei Heirat als auch bei Geburt;
(Heirat und Geburt)das Recht muss innerhalb von 3 Monaten und max. bis zum 48. Lebensjahr der VP ausgeübt werden;
 max. Erhöhung 50% der versicherten Jahresrente (max. 6.000 EUR pro Erhöhung), Summe aller BU-Renten darf insgesamt nicht mehr als 30.000 EUR betragen und die Summe aller BU-Anwartschaften der VP darf 85 % des Netto-EK der VP nicht übersteigen
Nachversicherungsmöglichkeitenja, für weitere 7 Ereignisse wie z.B.
(sonstige)Adoption, Scheidung, Immobilienerwerb, Wechsel in die berufl.. Selbstständigkeit …;
 sowie bei Einkommenserhöhung
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoptionja,
 bei allen Nachversicherungsoptionen werden Nachweise verlangt, dass durch diese Erhöhung eine angemessene Relation zum Einkommen nicht überschritten wird
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Berufja,
 bei allen Nachversicherungsoptionen wird der zu diesem Zeitpunkt tatsächlich ausgeübte Beruf geprüft und ggfs. eine BG - Umstufung vorgenommen
  
Zeitraum bei den GesundheitsfragenTariferläuterung
für ambulante Gesundheitsfragen5 Jahre
für stationäre Gesundheitsfragen10 Jahre
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen10 Jahre
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragenja, Frage nach HIV
  
RatingsTariferläuterung
Morgen & Morgen Rating4 Sterne Gesamtrating
 5 "Sterne" Bedingungsrating
Franke & Bornberg RatingFF
Fitch Rating-
  
Besonderheiten / AlleinstellungsmerkmaleLückenloser Übergang von KT- zu BU-Leistung mit der unisafe-Bearbeitungsgarantie;
 Dienstunfähigkeitsklausel bei Beamten; Absicherung von Studenten bei Studierunfähigkeit (BU-JR max. 12.000 EUR);
 Absicherung von Hausfrauen gegen Berufsunfähigkeit


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