Invaliditätsgrad in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Normalfall wird vereinbart, dass der Versicherer bei einem Invaliditätsgrad von 50% des Versicherungsnehmers in der Berufsunfähigkeitsversicherung leisten muss. Das bedeutet, die Leistungsfähigkeit muss ärztlich Attestiert bei 50% oder weniger liegen, damit die BU-Rente gezahlt wird.
Abweichend zu der 50%-Regel, kann man bei vielen Versichern auch eine andere Regelung vereinbaren. So gibt es Staffelregelungen beim Invaliditätsgrad in der Berufsunfähigkeitsversicherung bei der ab 25% eine geringe Rente einsetzt, die dann erst ab 75% die volle Berufsunfähigkeitsrente zahlt oder bei 33% Invaliditätsgrad einsetzt und bei 67 % volle BU-Rente auszahlt.
Andere Formulierungen in den Vertragsbedingungen ähneln der heutigen Regelung bei einer Erwerbsminderungsrente, wo man eine Leistungsfähigkeit von 3 bzw. 6 Stunden als Kriterium hat.
Tipp:
Wenn man nur 50% Erwerbsunfähig wird steht einem nur die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente aber die volle Berufsunfähigkeitsrente zu. Dieses muss man im Einzelfall berücksichtigen, insbesondere dann, wenn man die Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zum existenziellen Lebensunterhalt benötigt.