BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
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HDI-Gerling Berufsunfähigkeitsversicherung BV 08



VersichererHDI-Gerling
TarifBV 08
  
AllgemeinTariferläuterung
Besonders für BerufsgruppenAkademiker, kaufmännische Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände, Selbständige
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente30.000 € (bis Eintrittsalter 50 Jahre) 15.000 € (Eintrittsalter über 50)
Maximale mtl. BU-Rentekeine Begrenzung (ärztliches Zeugnis, HIV-Test, Ruhe und Belastungs-EKG, vollständige Laboruntersuchung)
Lebenslange BU Rentenein
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVGja
Kostenübernahme des Versicherers fürja
geforderte Untersuchungen 
Prognosezeitraum6 Monate
Leistungsanspruch6 Monate
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%)nein
Gesundheitliche Beeinträchtigungen undKrankheit, Körperverletzung und mehr als altersentsprechender Kräfteverfall;
Anforderungen für Nachweisführungnach allgemeinen anerkannten medizinischen Erkenntnissen
Gleichstellung der Pflegestufeununterbrochen wenigstens sechs Monate im Umfang von mindestens drei Pflegepunkten
im Leistungsfall 
  
Versicherter Beruf im LeistungsfallTariferläuterung
Leitungsanspruch im letztenja,
Beruf ohne Einschränkungendarüber hinaus der Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung
Leistungsfallprüfung fürNein
vorherige Berufe 
Unbefristete Leistungen bei BUnach 36 Monaten nach Ausscheiden sind auch Fähigkeiten und Kenntnisse durch Ausbildung Erfahrung maßgeblich die nach Ausscheiden aus dem Berufsleben erworben wurden. Maßgeblich ist aber immer die Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Berufsleben.
Besonderheiten im versicherten BerufBeruf in seiner konkreten Ausgestaltung (s. § 14 der Rechtsverbindlichen Erläuterungen) §14: "Wir legen der BU-Feststellung den von Ihnen zuletzt bei Eintritt der BU ausgeübten Beruf zu Grunde, und zwar in seiner konkreten Ausgestaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Bewertung der Auswirkungen Ihrer gesundheitsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen nicht nur auf die Tätigkeitsverhältnisse bei BU-Eintritt beschränkt, sondern
 sich auch auf etwa zuvor aus gesundheitlichen
 Gründen aufgegebene oder
 eingeschränkte Aufgaben und Tätigkeiten erstreckt."
  
VerweisungsbedingungenTariferläuterung
Verzicht auf abstrakte VerweisungJa
Einschränkungen der VerweisungsmöglichkeitKeine Verweisung,
 da auch Verzicht auf die konkrete Verweisung aber Beachtung §23 AVB
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte VerweisungJa
Nachprüfungsverfahren:Ja
Verzicht auf abstrakte Verweisung 
Erstprüfungsverfahren:ja;
Verzicht auf konkrete Verweisungaber Beachtung §23 AVB
Besondere Regelung bei VerweisungVerzicht auf die konkrete Verweisung
 aber Beachtung §23 AVB)
  
LeistungszusageTariferläuterung
befristete LeistungsanerkennungNein
Zeitpunkt des Leistungsanspruchsab dem 1. Tag
Begrenzung der rückwirkende Leistungnein, nur die gesetzliche Verjährungsfrist
bei verspäteter Meldung  
  
Vorvertragliche AnzeigepflichtverletzungTariferläuterung
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser AnzeigenpflichtverletzungJa
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichtenentsprechend VVG
  
ÜberbrückungsmöglichkeitenTariferläuterung
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des KrankentagegeldesNein
Wiedereingliederungshilfe nein,
 da Verzicht auf die konkrete Verweisung aber Beachtung §23 AVB
  
AngemessenheitsprüfungTariferläuterung
Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenDie Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Vertragsabschluss. Bis zu Jahresbrutto-Einkommen von 60.000 EUR:
 Versorgungsziel = 90% des jährlichen Nettoeinkommens bzw. 60% des jährlichen Bruttoeinkommens (ohne Berücksichtigung der GRV-Ansprüche) über einem Jahresbrutto-Einkommen von 60.000 EUR erfolgt eine individuelle Prüfung.
Basis für Angemessenheitsprüfung bei AngestelltenIm Leistungsfall erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Da es sich bei BU um eine Summenversicherung handelt, zahlen wir die versicherte Rente. (vorausgesetzt die VN-Angaben bei Vertragsabschluss zur wirtschaftlichen Risikoprüfung waren korrekt)
Angemessenheitsprüfung bei SelbständigenVorgehensweise der Angemessenheitsprüfung analog zum Angestellten. Bei Selbständigen/Freiberuflern gilt der Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Einkommen, jeweils nach Abzug aller Betriebsausgaben
Basis für Angemessenheitsprüfung bei SelbständigenIm Leistungsfall erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Da es sich bei BU um eine Summenversicherung handelt, zahlen wir die versicherte Rente. (vorausgesetzt die VN-Angaben bei Vertragsabschluss zur wirtschaftlichen Risikoprüfung waren korrekt)
  
Mitwirkungspflichten des VersicherungsnehmersTariferläuterung
VN-Mitwirkungspflicht beschränktja
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserungja
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel)ja
  
Möglichkeit einer NachversicherungTariferläuterung
Nachversicherungsmöglichkeitenja,
(Heirat und Geburt)Erhöhung bis zu 200 % der BU-Rente bei Vertragsabschluss d.h. 3-fache BU-Rente
 die ersten 5 Jahre nach Vertragsabschluss an kein besonderes Ereignis gebunden
NachversicherungsmöglichkeitenHeirat, Geburt oder Adoption, Finanzierung (Immobilien o. gewerblich), hohe Gehaltserhöhung, Wegfall Versicherungspflicht in der GRV, Scheidung, Selbständigkeit, Abschluss einer Berufsausbildung
(sonstige) 
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoptionja,
 bei Ausüben der Nachversicherungsoption wird geprüft, ob die Erhöhung in angemessener Relation zum Einkommen steht.
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Berufnein,
 es erfolgt keine erneute Prüfung des tatsächlich ausgeübten Berufes und somit auch keine evtl. Berufsgruppenumstufung
  
Zeitraum bei den GesundheitsfragenTariferläuterung
für ambulante Gesundheitsfragen5 Jahre
für stationäre Gesundheitsfragen10 Jahre
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen10 Jahre
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragenja, chronische Leiden und MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit)
  
RatingsTariferläuterung
Morgen & Morgen Rating5 Sterne
Franke & Bornberg RatingFFFplus
Fitch RatingAA+
  
Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale1. Rechtsverbindliche Erläuterungen
 2. Keine Anzeigepflicht bei Wiederaufnahme einer Beruflichen Tätigkeit nach BU-Eintritt
 (s. § 21 der Rechtsverbindlichen Erläuterungen)
 3. Exakte Definition und Begrenzung der Kosten für Umorganisation bei Selbständigen 25 % aller versicherten BU-Leistungen
 (versicherte jährliche BU-Renten und Bruttoprämien)
 (s. § 11 Rechtsverbindliche Erläuterungen)
 4. Einsteiger-BU mit Verzicht auf die konkrete Verweisung
  EGO Young


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