Versicherer | HDI-Gerling |
Tarif | BV 08 |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | Akademiker, kaufmännische Angestellte, Geschäftsführer, Vorstände, Selbständige |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | 30.000 € (bis Eintrittsalter 50 Jahre) 15.000 € (Eintrittsalter über 50) |
Maximale mtl. BU-Rente | keine Begrenzung (ärztliches Zeugnis, HIV-Test, Ruhe und Belastungs-EKG, vollständige Laboruntersuchung) |
Lebenslange BU Rente | nein |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | ja |
Kostenübernahme des Versicherers für | ja |
geforderte Untersuchungen | |
Prognosezeitraum | 6 Monate |
Leistungsanspruch | 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | nein |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und | Krankheit, Körperverletzung und mehr als altersentsprechender Kräfteverfall; |
Anforderungen für Nachweisführung | nach allgemeinen anerkannten medizinischen Erkenntnissen |
Gleichstellung der Pflegestufe | ununterbrochen wenigstens sechs Monate im Umfang von mindestens drei Pflegepunkten |
im Leistungsfall | |
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Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten | ja, |
Beruf ohne Einschränkungen | darüber hinaus der Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung |
Leistungsfallprüfung für | Nein |
vorherige Berufe | |
Unbefristete Leistungen bei BU | nach 36 Monaten nach Ausscheiden sind auch Fähigkeiten und Kenntnisse durch Ausbildung Erfahrung maßgeblich die nach Ausscheiden aus dem Berufsleben erworben wurden. Maßgeblich ist aber immer die Lebensstellung zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Berufsleben. |
Besonderheiten im versicherten Beruf | Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung (s. § 14 der Rechtsverbindlichen Erläuterungen) §14: "Wir legen der BU-Feststellung den von Ihnen zuletzt bei Eintritt der BU ausgeübten Beruf zu Grunde, und zwar in seiner konkreten Ausgestaltung ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich die Bewertung der Auswirkungen Ihrer gesundheitsbedingten Funktionsbeeinträchtigungen nicht nur auf die Tätigkeitsverhältnisse bei BU-Eintritt beschränkt, sondern |
| sich auch auf etwa zuvor aus gesundheitlichen |
| Gründen aufgegebene oder |
| eingeschränkte Aufgaben und Tätigkeiten erstreckt." |
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Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | Ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | Keine Verweisung, |
| da auch Verzicht auf die konkrete Verweisung aber Beachtung §23 AVB |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | Ja |
Nachprüfungsverfahren: | Ja |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | |
Erstprüfungsverfahren: | ja; |
Verzicht auf konkrete Verweisung | aber Beachtung §23 AVB |
Besondere Regelung bei Verweisung | Verzicht auf die konkrete Verweisung |
| aber Beachtung §23 AVB) |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | Nein |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | ab dem 1. Tag |
Begrenzung der rückwirkende Leistung | nein, nur die gesetzliche Verjährungsfrist |
bei verspäteter Meldung | |
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | Ja |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | entsprechend VVG |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | Nein |
Wiedereingliederungshilfe | nein, |
| da Verzicht auf die konkrete Verweisung aber Beachtung §23 AVB |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Die Angemessenheitsprüfung erfolgt bei Vertragsabschluss. Bis zu Jahresbrutto-Einkommen von 60.000 EUR: |
| Versorgungsziel = 90% des jährlichen Nettoeinkommens bzw. 60% des jährlichen Bruttoeinkommens (ohne Berücksichtigung der GRV-Ansprüche) über einem Jahresbrutto-Einkommen von 60.000 EUR erfolgt eine individuelle Prüfung. |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Im Leistungsfall erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Da es sich bei BU um eine Summenversicherung handelt, zahlen wir die versicherte Rente. (vorausgesetzt die VN-Angaben bei Vertragsabschluss zur wirtschaftlichen Risikoprüfung waren korrekt) |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | Vorgehensweise der Angemessenheitsprüfung analog zum Angestellten. Bei Selbständigen/Freiberuflern gilt der Gewinn aus Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Einkommen, jeweils nach Abzug aller Betriebsausgaben |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | Im Leistungsfall erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Da es sich bei BU um eine Summenversicherung handelt, zahlen wir die versicherte Rente. (vorausgesetzt die VN-Angaben bei Vertragsabschluss zur wirtschaftlichen Risikoprüfung waren korrekt) |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | ja |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | ja |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | ja |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten | ja, |
(Heirat und Geburt) | Erhöhung bis zu 200 % der BU-Rente bei Vertragsabschluss d.h. 3-fache BU-Rente |
| die ersten 5 Jahre nach Vertragsabschluss an kein besonderes Ereignis gebunden |
Nachversicherungsmöglichkeiten | Heirat, Geburt oder Adoption, Finanzierung (Immobilien o. gewerblich), hohe Gehaltserhöhung, Wegfall Versicherungspflicht in der GRV, Scheidung, Selbständigkeit, Abschluss einer Berufsausbildung |
(sonstige) | |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | ja, |
| bei Ausüben der Nachversicherungsoption wird geprüft, ob die Erhöhung in angemessener Relation zum Einkommen steht. |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | nein, |
| es erfolgt keine erneute Prüfung des tatsächlich ausgeübten Berufes und somit auch keine evtl. Berufsgruppenumstufung |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | 5 Jahre |
für stationäre Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | ja, chronische Leiden und MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 5 Sterne |
Franke & Bornberg Rating | FFFplus |
Fitch Rating | AA+ |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | 1. Rechtsverbindliche Erläuterungen |
| 2. Keine Anzeigepflicht bei Wiederaufnahme einer Beruflichen Tätigkeit nach BU-Eintritt |
| (s. § 21 der Rechtsverbindlichen Erläuterungen) |
| 3. Exakte Definition und Begrenzung der Kosten für Umorganisation bei Selbständigen 25 % aller versicherten BU-Leistungen |
| (versicherte jährliche BU-Renten und Bruttoprämien) |
| (s. § 11 Rechtsverbindliche Erläuterungen) |
| 4. Einsteiger-BU mit Verzicht auf die konkrete Verweisung |
| EGO Young |