BU Vergleich
Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen ausgewählter Tarife

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Das Kapitel beschreibt die wichtigsten Klauseln und Bedingungen, anhand deren man die Leistung eines BU-Tarifes qualitativ beurteilen kann. Alle Gesellschaften haben folgende gemeinsame Qualitätsmerkmale, sodass diese aus Wiederholungsgründen bei den Einzelübersichten nicht noch einmal erscheinen:
  1. Die Leistungserbringung wird ab einem BU-Grad von 50 % erbracht, d.h. man muss mindestens zu 50% berufsunfähig sein, bevor Ansprüche bestehen. In vielen Tarifen können auch abweichende Regelungen vereinbart werden.
  2. Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Auch wenn Sie temporär oder dauerhaft im Ausland arbeiten, haben Sie einen vertraglichen Versicherungsschutz.
  3. Der Versicherer verzichtet nach Abschluss auf die Anzeigepflicht bei einem Berufswechsel. Das bedeutet, dass die Bedingungen zwar immer für den bei Vertragsabschluss gültigen Beruf maßgebend sind, aber auch dann weiterhin gelten, wenn Sie den Beruf in Laufe des Lebens wechseln. Diesen Berufswechsel brauchen Sie auch nicht der Versicherung mitzuteilen auch wenn der Versicherungsnehmer hierdurch ein höheres Risiko hat.
  4. Der Versicherer zahlt die Rente auch dann ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, falls der Arzt in den ersten sechs Monaten keine klare Prognose abgeben kann (Rückwirkende Leistung). Dieses gilt für den Prognosezeitraum, wo es oftmals schwierig ist die notwendigen Atteste bereitzustellen. Hier besitzen die Tarife einen rückwirkenden Anspruch auf die BU-Rente im Falle einer ärztlichen BU-Diagnose.
  5. Während der Leistungsprüfung besteht ein Anspruch auf zinslose Stundung der Beiträge für mögliche Zeiten der Leistungspflicht. Das bedeutet, falls eine Berufsunfähigkeit nicht durch ärztliche Atteste bestätigt werden oder die Einschränkung liegt z.B. nur geringer als bei 50%, ist der Beitrag für den Zeitraum der Leistungsprüfung weiter zu entrichten. Diese Beiträge werden dann zinslos gestundet.

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