
Höhe der BU Erwerbsminderungsrente
Die Rentenreform vom 01.01.2001 führte eine gravierende Änderung bei der Erwerbsminderungsrente ein.
Eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten alle, die vor dem 01.01.1961 geboren sind. Alle Personen, die nach diesem Datum geboren sind, erhalten nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Die Höhe der Beträge sind durch die Gesetzesänderung erheblich reduziert worden und errechnen sich nach der Erwerbsfähigkeit in Stunden. Es ist damit sehr schwierig eine volle Erwerbsminderung zu bekommen, denn wer kann denn nicht 3 Stunden täglich eine beobachtende Position ausüben?
Beispiel einer detaillierten Berechnung für eine Erwerbsminderung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung zum 40. Lebensjahr | |||
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Eintritt des Versicherungsfalles Januar 2013 | |||
Anzahl VP am 31.12.2012 | 69,55 VP | 278,20 € | |
durchschnittliches zv-pflichtiges Bruttojahresentgelt | 30.000 € | ||
2010-2012 | |||
monatliches Bruttoentgelt | 2.500 € | ||
monatliches Bruttoentgelt : 1.000 | 2,5 VP | ||
Versorgungspunkte aus Zurechnungszeiten | 50,00 VP | 200,00 € | |
für 20 volle Jahre bis zum 60. Lebensjahr (März 2033) | |||
Rente wegen voller Erwerbsminderung | 119,55 VP | 478,20 € | |
Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme | 10,80% | -51,65 € | |
Bruttorente | 426,55 € | ||
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung | 59,77 VP | 239,10 € | |
Kürzung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme | 10,80% | -25,82 € | |
Bruttorente | 213,28 € |