Versicherer | Volkswohl Bund |
Tarif | SBU / BUZ |
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Allgemein | Tariferläuterung |
Besonders für Berufsgruppen | alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben (müssen) |
Maximale mtl. BU-Rente über Gesundheitsrente | 30.000,- EUR ohne ärztliche Untersuchungen |
Maximale mtl. BU-Rente | je nach Einkommensnachweis, ab 3.001 EUR Monatsrente ärztlicher Befundbericht (ohne |
Untersuchung) des Hausarztes* |
+ Teil II. des Ärztlichen Zeugnisses |
+ aktueller HIV-Test |
+ aktuelles Labor |
+ aktuelles Ruhe/Belastungs-EKG |
Lebenslange BU Rente | nein |
Verzicht auf Prämienanpassungen § 163 VVG | nein |
Kostenübernahme des Versicherers für |
geforderte Untersuchungen | ja |
Prognosezeitraum | 6 Monate |
Leistungsanspruch | 6 Monate |
variable Leistungsstaffelungen (zu 50%) | ja 25% / 75% Staffelregelung |
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und |
Anforderungen für Nachweisführung | Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande ist, ihren versicherten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben. |
Gleichstellung der Pflegestufe |
im Leistungsfall | 3 Pflegepunkte |
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Versicherter Beruf im Leistungsfall | Tariferläuterung |
Leitungsanspruch im letzten |
Beruf ohne Einschränkungen | ja |
Leistungsfallprüfung für |
vorherige Berufe | nein |
Unbefristete Leistungen bei BU | ja, |
bei vorrübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Zivil- und Grundwehrdienst) nein bei endgültigem Ausscheiden aus dem Berufsleben (Ruhestand) |
Besonderheiten im versicherten Beruf | - bei Studenten ist das angestrebte Berufsziel versichert - ein Wechsel der beruflichen Tätigkeit ist nicht anzuzeigen (siehe SBU/ BUZ § 3) |
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Verweisungsbedingungen | Tariferläuterung |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja |
Einschränkungen der Verweisungsmöglichkeit | wirtschaftlich und in ihrer gesellschaftlichen Wertschätzung der Lebensstellung entspricht, die vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. (u.a. dürfen Einkommenseinbußen maximal 20 % betragen) |
Verzicht auf zeitlich unbefristete abstrakte Verweisung | nein; |
nur bei vorrübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. Arbeitslosigkeit, Lernzeit) |
Nachprüfungsverfahren: |
Verzicht auf abstrakte Verweisung | ja |
Erstprüfungsverfahren: |
Verzicht auf konkrete Verweisung | nein |
Besondere Regelung bei Verweisung | nein |
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Leistungszusage | Tariferläuterung |
befristete Leistungsanerkennung | ausnahmsweise, |
nur einmalig und maximal für die Dauer von 12 Monaten |
Zeitpunkt des Leistungsanspruchs | ab sofort |
Begrenzung der rückwirkende Leistung |
bei verspäteter Meldung | keine Begrenzung |
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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung | Tariferläuterung |
Verzicht auf Vertragskündigung bei schuldloser Anzeigenpflichtverletzung | ja |
Zeitraum zum Rücktritt bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflichten | Innerhalb der ersten 5 Jahre; |
bei Vorsatz und Arglist innerhalb der ersten 10 Jahre; |
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Überbrückungsmöglichkeiten | Tariferläuterung |
Überbrückungsgeld für PKV-Versicherte nach der Einstellung des Krankentagegeldes | nein |
Wiedereingliederungshilfe | ja, |
eine einmalige Abschlusszahlung in Höhe von sechs Monatsrenten, höchsten 6000,- Euro |
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Angemessenheitsprüfung | Tariferläuterung |
Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | Sofern die Angabe des Einkommens im Antrag fehlt oder es sich um eine(n) Auszubildende(n) mit nur geringen Einkünften handelt, versichern wir unter Berücksichtigung aller bestehenden oder beantragten Ansprüche folgende BU- / EU-Leistungen pauschal: |
bei Akademikern (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss) EUR 1.500 Monatsrente; bei Studenten EUR 1.000 Monatsrente; bei allen Sozialversicherungspflichtigen ohne Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Auszubildenden, |
Hausfrauen und Schülern EUR 750 Monatsrente; bei Beamten ohne Angabe der Besoldungsgruppe EUR 500; Im Allgemeinen versichern wir Monatsrenten bis zu folgenden Gesamtversorgungsgrenzen: 95 % bei einem Jahresnettoeinkommen bis 25.000 EUR; anteilig 70 % bei einem Jahresnettoeinkommen über 25.000 EUR |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Angestellten | es wird keine Gehalts oder Einkommensprüfung durchgeführt |
Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | Sofern die Angabe des Einkommens im Antrag fehlt oder es sich um eine(n) Auszubildende(n) mit nur geringen Einkünften handelt, versichern wir unter Berücksichtigung aller bestehenden oder beantragten Ansprüche folgende BU- / EU-Leistungen pauschal bei allen Selbständigen 1.250 EUR |
Basis für Angemessenheitsprüfung bei Selbständigen | es wird keine Gehalts oder Einkommensprüfung durchgeführt |
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Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers | Tariferläuterung |
VN-Mitwirkungspflicht beschränkt | ja |
Meldepflichtverzicht bei gesundheitlicher Verbesserung | nein |
Freie Arztwahl im Leistungsfall (Arztanordnungsklausel) | ja |
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Möglichkeit einer Nachversicherung | Tariferläuterung |
Nachversicherungsmöglichkeiten |
(Heirat und Geburt) | ja, |
bei Heirat, Geburt und Adoption |
Nachversicherungsmöglichkeiten |
(sonstige) | ja, |
bei 5 weiteren Ereignissen z.B. Wechsel in die Selbständigkeit, Immobilienerwerb, ... |
Risikoprüfung bei Nachversicherungsoption | ja, zur Ausübung der individuellen Nachversicherungsgarantie sind uns |
aktuelle Einkommensbestätigungen einzureichen. |
Nachversicherungsoptionen mit letzten ausgeübten Beruf | Bei der individuellen Nachversicherungsgarantie benötigen wir eine Erklärung, dass die bei Antragstellung angegebene Tätigkeit weiterhin in gleicher Weise ausgeübt wird. |
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Zeitraum bei den Gesundheitsfragen | Tariferläuterung |
für ambulante Gesundheitsfragen | Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen 5 Jahre, |
ambulante Operationen 10 Jahre |
für stationäre Gesundheitsfragen | Operationen 10 Jahre |
für psychotherapeutische Gesundheitsfragen | 10 Jahre |
zeitlich unbefristete Gesundheitsfragen | ja, Frage nach HIV |
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Ratings | Tariferläuterung |
Morgen & Morgen Rating | 5 Sterne |
Franke & Bornberg Rating | FFF |
Fitch Rating | AA- |
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Besonderheiten / Alleinstellungsmerkmale | siehe Pluspunkte BU, außerdem sind andere Absicherungsmöglichkeiten vorhanden à Pluspunkte AS, AS-Konfigurator © mit Anlage zum Beratungsprotokoll |