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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Versicherungsdauer Berufungsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsdauer einer Berufungsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherungsdauer einer Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst prinzipiell die Zeit vom Beginn der Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintritt.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird also somit für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen, in der der Versicherungsschutz gewährleistet wird, wenn es zu einem Leistungsfall kommt. Optional bieten einige Versicherer auch eine Lebenslange BU-Rente an.
Mit der gegenwärtigen Gesetzgebung variiert das Rentenalter zwischen 65 und 67 Jahren. Zu empfehlen ist, dass man das wirkliche Rentenalter als das Ende des Leistungszeitraumes wählt, um einen kontinuierlichen Versorgungsschutz zu haben, auch wenn die Prämien dadurch höher sind.
Bei den vertraglichen Bedingungen ist zwischen der Versicherungsdauer und Leistungsdauer zu unterscheiden. Die Leistungsdauer entspricht dem Auszahlungszeitraum der Leistungen durch die Versicherung. Die Versicherungsdauer entspricht dem versicherten Zeitraum des Versicherungsnehmers. Die Werte sind meist voneinander unabhängig und können somit individuell im Vertrag vereinbart werden. Man kann somit beispielsweise festlegen, dass beim Versicherten ein Leistungsfall bis zum 58. Lebensjahr abgesichert wird und die Leistung aber bis zum 67. Lebensjahr gezahlt wird. Im Klartext bedeutet dass, das ein Versicherungsnehmer bei einer Berufsunfähigkeit mit 55 Jahren die vereinbarten Versicherungsleistungen bis zum 67. Lebensjahr ausbezahlt bekommt. Beim Eintreten der Berufsunfähigkeit mit 59 Jahren ist die Versicherungsdauer vorbei und es besteht kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente.
Wir empfehlen daher eine Leistungsdauer gleich der Versicherungsdauer zu vereinbaren.

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